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Bafin erweitert Info-Seite zur EU-Verordnung Dora

Im Januar 2025 tritt er in Kraft: Der Digital Operational Resilience Act, kurz Dora. Dadurch soll der Finanzmarkt besser vor Cyberrisiken und Vorfällen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) geschützt werden. Die EU-Verordnung gilt für so gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte deshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Informationen dazu auf einer eigenen Seite zusammengetragen. Nun hat sie diese um weitere Aspekte ergänzt und dabei nach eigener Aussage zudem die Struktur angepasst. So können sich Unternehmen jetzt darüber informieren, wie sie mit Vorfällen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) umgehen sollen und diese auch klassifizieren.
Des Weiteren gibt es auf der Seite Informationen dazu, wie Unternehmen ihre digitale Sicherheit testen können – mit sogenannten bedrohungsgeleiteten Penetrationstests (Treat-led Penetration Testing, TLPTs). Außerdem sollen Informationen und Erkenntnisse über Dora ausgetauscht werden können, besonders Hinweise, falls IT-Systeme beeinträchtigt sind, Taktiken, Techniken und Verfahren von Angreifern sowie Cybersicherheitswarnungen.
Die Bafin soll in Deutschland zukünftig die nationale Anlaufstelle (Melde-Hub) für IKT-Vorfälle im Finanzsektor werden. Sie nimmt außerdem Anzeigen im Rahmen des IKT-Drittparteimanagements entgegen. Dies bedeutet, dass Institute und Unternehmen Risiken, die von Drittparteien ausgehen, an die Aufsicht melden müssen.