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75 Prozent Nachhaltigkeit Bafin erarbeitet Richtlinie gegen Greenwashing

Logo der Bafin am Verwaltungsgebäude in Frankfurt
Logo der Bafin am Verwaltungsgebäude in Frankfurt: Die deutsche Finanzaufsicht unternimmt einen eigenen Vorstoß, um der Fondsindustrie Regeln für nachhaltige Investments zu setzen. | Foto: Imago Images / Hannelore Förster

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) veröffentlichte den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen. Er enthält Vorgaben, wie Kapitalverwertungsgesellschaften Publikums-Investmentvermögen künftig ausgestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als  nachhaltig vertreiben, künftig ausgestalten müssen. Unter anderem liegt die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände bei 75 Prozent. Wählen kann die Fondsindustrie aus drei Varianten:

  • Mindestinvestitionsquote
  • nachhaltige Anlagestrategie
  • nachhaltiger Index

Die Bafin geht diesen Schritt laut Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch, um Anleger vor potenziellem Greenwashing zu schützen. „Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein“, so Pötzsch, der bei der Bafin auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet. Die Bafin genehmigt die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bezeichnung und Vermarktung dürfen beispielsweise nicht irreführend sein. Investmentvermögen sollen künftig nur noch entsprechend vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen vorsehen, dass entweder eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten, eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgt oder ein nachhaltiger Index abgebildet wird.

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Die geforderte Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände soll bei 75 Prozent liegen. Diese Vermögensgegenstände müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei beispielsweise die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind.

Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Nachbildung eines nachhaltigen Index möglich. Unabhängig davon verfolgt und begleitet die Bafin die laufenden Arbeiten zum Thema Nachhaltigkeit auf nationaler und internationaler Ebene eng. Das gilt etwa für das Ampelsystem der Deutschen Sustainable Finance-Strategie oder auch die von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO konsultierten Recommendations on Sustainability-Related Practices, Policies, Procedures and Disclosure.

Die geplante Bafin-Richtlinie ergänzt die bereits bestehenden europäischen Vorgaben. Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung regeln, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen, geben aber nicht vor, wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen. Die Fondsindustrie hat nun bis zum 6. September Zeit, sich zu den Plänen der Bafin zu äußern.

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