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Schlichtungstreffen Bafin erfasst mehr Beschwerden als in vergangenen Jahren

Der Münchner Flughafen während der Corona-Reisebeschränkungen
Der Münchner Flughafen während der Corona-Reisebeschränkungen: Beschwerden über Versicherer bezogen sich 2020, coronabedingt überwiegend auf die Reiseversicherung. | Foto: Imago Images / ZUMA Wire

Die Bafin lädt regelmäßig zum Schlichtertreffen ein. Dort treffen sich Streitschlichter – Ombusleute genannt – sowie Expertinnen und Experten aus Verbraucherschlichtungsstellen, Ministerien und Ämtern. Eine Erkenntnis: In vielen Schlichtungsstellen sind die Beschwerdezahlen in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen.

Top Themen waren unter anderem: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EGH) zur Widerrufsbelehrung sowie die BGH-Urteile zu Prämiensparverträgen und zu AGB-Änderungen. Laut Bafin verzeichneten sie 2020 deutlich mehr Eingaben als in den Jahren zuvor. 2021 gab es, nochmal einen Anstieg um rund 25 Prozent.

Ein zentrales Thema des Treffens waren demnach Prämiensparverträge. In den 1990er- und 2000er-Jahren verkauften Banken viele dieser langfristig angelegten Sparverträge, die sich vor allem durch variable Zinssätze definieren. Durch das verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Zinsanpassungsklauseln drohen den Banken nun Nachzahlungen.

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Um Kreditinstitute zu verpflichten, Prämiensparkunden über Zinsanpassungsklauseln zu informieren, hatte die Bafin eine Allgemeinverfügung erlassen. 1.156 Anbieter haben Widerspruch gegen diese eingelegt. Der BGH entschied jedoch im Oktober 2021, dass Zinsanpassungsklauseln, welche Kreditinstituten bei der Verzinsung von Spareinlagen freie Hand lassen, in Prämiensparverträgen unwirksam sind. Stattdessen solle es laut BGH eine monatliche Zinsanpassung nach der Verhältnismethode geben.

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