Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhöht die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften zum 1. Januar 2026 auf 50.000 Euro. Bislang lag der Wert bei 20.000 Euro. Die Entscheidung traf die Behörde nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem laufenden Anhörungsverfahren.

Hintergrund der Änderung ist der EU-Listing Act. Das Gesetzespaket soll die Kosten von Börsennotierungen senken und enthält Anpassungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung. Diese ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, einen Schwellenwert zwischen 10.000 und 50.000 Euro festzulegen. Die Bafin nutzt nun den maximal möglichen Wert.

Weniger Meldungen – ohne Verlust an Transparenz

Mit der Anhebung erwartet die Behörde eine geringere Zahl an Meldungen, ohne die Markttransparenz zu beeinträchtigen. Die Überwachung des Insiderhandelsverbots bleibt unverändert bestehen. Eigengeschäfte sind künftig meldepflichtig, sobald sie im Kalenderjahr insgesamt 50.000 Euro erreichen – ohne Verrechnung einzelner Transaktionen.

Bereits in ihrer früheren Begründung hatte die Bafin darauf hingewiesen, dass die Mediane der gemeldeten Jahresvolumina in den Jahren 2021 bis 2024 konstant über 100.000 Euro lagen. Damit erwartet die Aufsicht, dass trotz höherer Schwelle ein großer Teil der Geschäfte weiterhin erfasst wird.

Bürokratieabbau im Fokus

Die Erhöhung der Schwelle soll insbesondere Emittenten entlasten, die heute eine Vielzahl kleiner Transaktionen veröffentlichen müssen. Die Maßnahme reiht sich ein in den Versuch der Bafin, bei europäischen Regulierungsvorhaben weniger streng als in der Vergangenheit zu agieren. Kritiker hatten der Behörde seit Jahren sogenanntes „Goldplating“ vorgeworfen.

Was hinter der Meldepflicht steckt

Die Pflicht zur Meldung von Directors’ Dealings soll Einblick in Wertpapiertransaktionen von Führungskräften geben. Diese müssen Geschäfte mit Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren des eigenen Unternehmens melden, sobald der Schwellenwert überschritten wird. Emittenten machen die Meldungen anschließend öffentlich.