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Finanzaufsicht berichtet Bafin fühlt schwarzen Schafen auf den Zahn – zur Not mit der Brechstange

Eine Haustür wird mit einem Brecheisen geöffnet
Eine Haustür wird mit einem Brecheisen geöffnet: Wenn die Bafin Finanzbetrügern auf den Pelz rückt, werden auch schon mal Türen aufgestemmt. | Foto: imago images/Daniel Scharinger

Aktien-Schnäppchen, Festgeld mit erstaunlich hohen Zinsen oder vermeintlich lukrative Jobangebote: Bei Offerten dieser Art wird die Bafin hellhörig – es könnten Finanzbetrüger dahinterstecken. Viele unlautere Angebote kommen via Internet bei den Verbrauchern an. „Betrügerische internetgestützte Anlageplattformen bilden einen Schwerpunkt bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte“, heißt es von der Finanzaufsicht.

Typisches Muster: Verbraucher werden dazu verleitet, hohe Geldsummen zu investieren – bei vermeintlich hohen Gewinnchancen. Das Geld verschwindet jedoch in dunklen Kanälen. Oft wird es auch ins Ausland transferiert – wo der Zugriff der deutschen Finanzaufsicht endet.

Die Bafin will das erklärtermaßen schon im Vorfeld verhindern. Auf ihrer Internetseite und in E-Mails informiert sie über gängige Betrugsmaschen und warnt auch vor konkreten Angeboten. Das zahlt sich  aus: Jahr für Jahr rette man mehrere Hundert Millionen Euro, schätzt man bei der Behörde. Ohne das Eingreifen könnte der Schaden für Verbraucher sogar in die Milliarden gehen.

In zwei Internet-Beiträgen, darunter einem anonymisierten Interview mit einem Mitarbeiter, (hier und hier) hat die Bafin kürzlich Einblick in die gängigsten Maschen von Finanzbetrügern gegeben – und verraten, wie sie als Finanzaufsicht damit umgeht.

So sieht eine Durchsuchung der Bafin aus

Der Anstoß zu Ermittlungen kommt demnach besonders häufig von Verbrauchern, die sich direkt bei der Bafin beschweren. Auch geprellte Geschäftspartner, Konkurrenten oder Strafverfolgungsbehörden können Ermittlungen auslösen. Die Bafin-Mitarbeiter begeben sich dann zunächst auf Recherche: zum Beispiel im Handelsregister und allgemein im Internet. Die Betreiber werden angeschrieben und aufgefordert, Stellung zu nehmen sowie Unterlagen vorzulegen.

Allerdings ist das erste Nachfassen nicht immer von Erfolg gekrönt. Wenn Anbieter sich querstellen, werden auch ruppigere Methoden angewandt, wie der anonyme Bafin-Mitarbeiter einräumt: „Dafür brauchen wir einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und können dann Geschäfts- und Privaträume durchsuchen.“ Wittert man Gefahr im Verzug, geht es sogar ohne richterliches Go. Verschlossene Schränke und Tresore aufbrechen, Zugang zu IT-Systemen erzwingen und Personen durchsuchen – diese aus Krimis bekannten Methoden wendet auch die Bafin an.

Durchsuchungen gestalteten sich mitunter „spannend“, heißt es im Vortext zu dem Interview auf der Bafin-Seite. Rücken die Mitarbeiter an, so lauten die Eskalationsstufen: klingeln, alternativen Eingang suchen, Dritten finden, der die Tür öffnet, Schlüsseldienst ordern. Zur Not öffne man Türen auch mit der Brechstange – wenn Täter Beweismittel vernichten wollen. „Wir sind auch schon durch Fenster eingestiegen“, verrät der Behördenmitarbeiter.

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Durchsuchungen führt die Behörde selbst durch, lässt sich dabei aber von Landes- oder Bundespolizisten begleiten – „im Interesse unserer eigenen Sicherheit und auch, weil die Polizei bei Bedarf auch körperliche Gewalt anwenden kann“. Gewalt und Waffengebrauch sind für Bafin-Mitarbeiter tabu.

Bis zu 150 Personen vor Ort im Einsatz 

Je nach Einsatzort rückt man zu viert (zwei Bafin-Mitarbeiter, zwei Polizisten) oder auch in einer „deutlich größeren Zahl“ an. Im Extremfall seien schon einmal 150 Personen im Behördenauftrag im Einsatz gewesen. „Immerhin muss eine solche Durchsuchung zeitgleich starten, zum Teil auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Und natürlich muss alles geheim bleiben“, erläutert der Bafin-Mitarbeiter.

Durchsucht wird laut behördeneigenen Angaben stets gründlich – Küche, Bad, Dachboden, Garage. Dabei stoßen die Finanzaufseher mitunter auf Dinge, die illegal sind, aber keinen direkten Finanzbezug haben, etwa Waffen oder Drogen. „Solche Dinge übergeben wir dann direkt den anwesenden Einsatzkräften der Polizei, die dann ihrerseits Ermittlungen einleiten“, verrät der Mitarbeiter.

Übrigens macht die Digitalisierung auch das Leben der Bafin-Ermittler vor Ort einfacher: Statt Berge von Papier in Umzugskisten zu verpacken und abtransportieren zu müssen – wie es noch vor einigen Jahren oft der Fall gewesen war – sucht man heute eher nach Informationen von Internetservern und aus digitalen Clouds.

Die Bafin erinnert in dem Zusammenhang daran, dass für bestimmte Finanzdienstleistungen eine Lizenz Behörde eingeholt werden muss, sonst handelten Anbieter illegal. Dabei geht es um: 

  • Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG)
  • Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
  • Versicherungsgeschäfte nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
  • Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
  • Verwaltung von Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)

Wer als Verbraucher an der Seriosität eines Finanzangebots zweifelt, sollte prüfen, ob das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der Bafin verzeichnet ist. Bei nicht gelisteten Unternehmen rät die Bafin zur Vorsicht. Auch ein Blick auf die aktuellen Warnmeldungen der Behörde kann hilfreich sein.  

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