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Bafin warnt Tipps gegen Finanzbetrug und Abzocke

Frau am Telefon
Frau am Telefon: Die Bafin warnt unter anderem vor ungebetenen Anrufen von Finanzdienstleistungsunternehmen. | Foto: imago images / Shotshop

Die Deutschen investieren zunehmend an der Börse: Im vergangenen Jahr haben mehr als 12 Millionen Menschen hierzulande ihr Geld in Aktien, Aktienfonds oder ETFs investiert. Nach Angaben des Deutschen Aktieninstituts ist das der dritthöchste Stand seit 1997. 

Doch mit der Lust am Investieren, steigt auch die Gefahr von trickreichen Betrügern überlistet zu werden. Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (Bafin) prüft fortlaufend Unternehmen, die in Deutschland Anlageprodukte vertreiben wollen, erteilt nötige Zulassungen und überwacht die Einhaltung der jeweiligen Aufsichtsgesetze. Doch auch ihr sind dabei Grenzen gesetzt. Deshalb sollten Anleger mit einem gesunden Misstrauen den Schritt in den Kapitalmarkt wagen. Welche Fallstricke lauern, hat die Bafin in ihrem aktuellen Journal zusammengefasst:

Keine Eile geboten

Wenn ein Anbieter Druck ausübt und Sie sich sehr schnell entscheiden müssen, dann ist das häufig ein Trick. Lassen Sie sich nie drängen, denn seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen.

Wertlose Aktien und falsche Versprechungen

Manche Unternehmen, häufig ohne Geschäftstätigkeit und mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU), werden einzig zu dem Zweck gegründet, Anleger abzuzocken. Informieren Sie sich daher im Vorfeld genau über den Anbieter und worin Ihr Geld konkret investiert werden soll. Anbieter nutzen auch gerne illiquide, also wenig gehandelte Aktien, oder solche, die nur im Cent-Bereich notieren um sie als vermeintliche Schnäppchen anzubieten. Häufig sind es Aktien oder andere Wertpapiere aus dem Freiverkehr einer Börse. Denn in diesem Segment bestehen nur geringe Informationspflichten.

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Schnelles Geld mit wenig Risiko?

Eine bekannte Betrugsmasche ist das Schneeballsystem, bei der Anleger in den meisten Fällen Geld verlieren. Dabei beginnt es immer mit einem verlockenden Angebot. Sie sollen eine bestimmte Summe investieren und können in kurzer Zeit hohe Gewinne machen, so das Versprechen. Diese Gewinne machen in erster Linie aber nur diejenigen, die so ein Schneeballsystem ins Rollen gebracht haben. Frischgewonnene Anleger werden mit einem schnell ausgezahlten, vermeintlichen Gewinn geködert – um sie dann zu einer direkt anschließenden erneuten Investition zu überreden. Irgendwann bricht das System zusammen, weil keine neuen Anleger gewonnen werden konnten und das Geld ist weg. 

Ungebetene Anrufe?

Klingelt das Telefon und meldet sich ein vermeintlicher Finanzberater oder ein Unternehmen ohne Termin, dass Wertpapiere verkaufen möchte? Beenden Sie das Gespräch! Diese sogenannten Lockanrufe, im Englischen bekannt als „Cold Calling“, sind Finanzdienstleistern untersagt, und zwar aus gutem Grund: Die Angebote, die telefonisch unterbreitet werden, sind „mit hoher Wahrscheinlichkeit Abzocke“, warnt die BaFin. 

Werbung mit der Bafin?

Lassen Sie sich nicht dadurch blenden, dass ein Anbieter damit wirbt, von der Bafin beaufsichtigt zu werden. Die Aufsicht und die Prospektprüfung durch die BaFin unterliegen rechtlichen Grenzen. Abgesehen davon ist die Werbung eines Anbieters mit der Bafin grundsätzlich unzulässig. Selbst wenn ein Unternehmen sich an alle Regeln hält, können Sie bei einer Geldanlage, je nach Produkt und vertraglicher Regelung, Verluste erleiden oder Ihr Geld vollständig verlieren.

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