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Bafin hat ermittelt Wie deutsche Verbraucher die Mifid-II-Regeln empfinden

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1. Kostenausweise

„Das Verständnis der Verbraucher, welche Kosten und Gebühren im Ex-Ante-Kostenausweis dargestellt werden, ist noch verbesserungswürdig“, heißt es trocken von der Bafin. Ernüchternd aus Sicht des Finanzvertriebs: Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, die detaillierte Kostenaufstellung, die Kunden jetzt bereits vor Vertragsschluss erhalten sollen,  gar nicht gelesen zu haben. Jeder zwanzigste kann sich zudem nicht erinnern, ob er es getan hat. Nur 42 Prozent haben sich die Kostenausweise auch wirklich angesehen. Allerdings bezeichnen rund zwei Drittel die Informationen als generell sinnvoll – und zwar unabhängig davon, ob sie sie gelesen haben oder nicht.

Jeder Sechste hat die Ex-ante-Kostenaufstellung schon einmal genutzt, um unterschiedliche Wertpapierangebote miteinander zu vergleichen.  Von den Lesern der Kosteninformation fanden es drei Viertel außerdem sinnvoll, über die Vergütung ihres Vermittlers informiert zu werden.

Allerdings wollen sich insgesamt 58 Prozent der Befragten auch in Zukunft nicht durch das Blattwerk kämpfen – weil der Zeitaufwand zu hoch sei oder sie in Finanzfragen lieber ihrem Berater vertrauten.

2. Geeignetheitserklärung

Das Protokoll darüber, warum ein Vermittler ein Investment für einen Kunden geeignet findet, ist offenbar auch keine beliebte Kundenlektüre. Jeder vierte Finanzkunde hat daran kein Interesse. Hauptgrund sei die schiere Flut an Informationen. Ein Pluspunkt für Vermittler: Von den Desinteressierten gibt immerhin jeder Fünfte an, auch in diesem Punkt einfach seinem Berater zu vertrauen.  

Allgemein wird die Geeignetheitserklärung zumindest häufiger durchstöbert als die Kosteninformationen: 60 Prozent der Befragten haben sie sich angesehen.

Leicht widersprüchlich liest sich das Ergebnis, dass insgesamt zwar drei von vier Befragten die Geeignetheitserklärung als durchaus sinnvolle Sache ansehen. Allerdings offenbar nur in der Theorie. Denn in der Praxis würden 40 Prozent der Befragten auch lieber auf die Geeignetheitserklärung verzichten, wenn sie es könnten.

3. Taping

Mifid II fordert, dass telefonische Kundengespräche zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden sollen. Interessant – und im Widerspruch zu geläufigen Annahmen von Vertriebsseite – ist dazu die Meinung der Kunden: Denn wer seit dem Stapellauf von Mifid II bereits zum Hörer gegriffen hatte, um Wertpapiere zu kaufen oder verkaufen, findet eine Komplettaufzeichnung des Telefonats meist sinnvoll. 71 Prozent der Befragten geben das zu Protokoll. Nur jeder Vierte kann darin keinen Sinn erkennen.

Auch die Gesprächsatmosphäre leidet aus Kundensicht unter der Aufzeichnung weitaus weniger als viele Berater befürchten: Die  überwiegende Mehrheit (83 Prozent) findet auch bei vollständiger Gesprächsaufzeichnung nach wie vor, dass sie offen mit dem Berater sprechen kann.

Allerdings überrascht auch beim Thema Taping eine logische Lücke. Denn gefragt, ob sie generell lieber auf die Telefonaufzeichnung verzichten wollten, antworteten die Telefonorder-Kunden je etwa zur Hälfte mit „Ja“ und „Nein“.

Ob das Taping jetzt besser sei als vormals das? Drei von vier Telefonberatungskunden fanden die alte Methode insgesamt ausreichend.