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Bafin klärt auf 17 Anzeichen für unseriöse Geldanlage-Anbieter

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Zwar dürfen in Deutschland Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nur mit staatlicher Erlaubnis betrieben und Wertpapiere und Vermögensanlagen nur nach Veröffentlichung eines von der Bafin genehmigten Prospektes öffentlich angeboten werden. Doch nicht alle Anbieter von Geldanlagen, etwa von Inhaber- oder Orderschuldverschreibung, benötigen eine solche Erlaubnis.

Und selbst wenn eine Bafin-Zulassung vorhanden ist, bedeutet es nicht, dass die angebotenen Produkte empfehlenswert sind. „Auch ergibt sich aus dem Umstand, dass ein Anbieter einen Prospekt bei der Bafin hinterlegt hat, nicht unbedingt, dass Anbieter und Produkte seriös sind“, schreibt die Finanzaufsicht.

Doch wie können Laien seriöse Geldanlage-Anbieter von unseriösen unterscheiden? Laut Bafin gibt es eine Reihe von Warnsignalen, die darauf hindeuten können, dass ein Anbieter oder ein Produkt zweifelhaft ist.

  1. Unerbetener Anruf

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Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Diese Anrufe sind verboten. Wertpapierdienstleistungsunternehmen und anderen Unternehmen ist es ausdrücklich untersagt, ein solches Cold Calling zu betreiben.

  1. E-Mail/Fax

Haben Sie von einem Ihnen unbekannten Anbieter Aktienempfehlungen per E-Mail erhalten? Bekommen Sie per Fax Börsenbriefe, die Sie nicht bestellt haben? Oder wird Ihnen ein vermeintlicher Geheimtipp unterbreitet, den Sie beachten sollen? Hinter solchen Angeboten verbergen sich meist unseriöse Anbieter, die Anlegern durch eine erfundene Erfolgsgeschichte Aktien wertloser Unternehmen zum eigenen Vorteil vermitteln wollen.

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