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Finanzderivate Bafin will Privatanleger beim Handel mit Futures besser schützen

Von in WirtschaftLesedauer: 2 Minuten
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Die Bafin nimmt den Future-Handel ins Visier. | Foto: Imago Images / Winfried Rothermel

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will verhindern, dass Privatanleger beim Handel mit Futures ihr gesamtes Vermögen verlieren. Deshalb sollen Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten beschränkt werden. Das heißt: Privatkunden dürften mit diesen Produkten dann nicht mehr handeln.

Mit ihrer Produktintervention möchte die Bafin erreichen, dass sich der Verlust von Privatkunden bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben. Bei Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs) hatte die Bafin die Nachschusspflichten schon im Jahr 2017 verboten.

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Der Handel mit Finanzprodukten, die mit einer Nachschusspflicht verbunden sind, sei für Privatanleger mit erheblichen Risiken verbunden, erläutert die Bafin. Die Produkte könnten in hochvolatilen Marktsituationen unbegrenzte Verluste nach sich ziehen. Reiche das eingesetzte Kapital des Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür eintreten. „Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten“, so die Finanzaufsicht in einer Mitteilung, in der sie auch erläutert, was unter Futures zu verstehen ist.

Was sind Futures?

Futures sind unbedingte Terminkontrakte, die an Terminbörsen gehandelt werden. Sie verpflichten beide Vertragspartner, eine bestimmte Menge eines Basiswertes (Kontraktgegenstand) zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und Zeitpunkt zu liefern (Short-Position) oder abzunehmen (Long-Position). Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen ihrer Liefer- respektive Abnahme- und Zahlungsverpflichtung nachkommen. Das Verlustpotenzial ist bei Long-Futures auf die Höhe des Futures (Kontraktwert) begrenzt, bei Short-Positionen jedoch in der Höhe unbegrenzt. Kleinanleger können Futures nicht unmittelbar an einer Terminbörse handeln, sondern lediglich über Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Nach Beobachtung der Bafin haben Anbieter auf das Verbot von CFDs mit Nachschusspflichten verstärkt mit der Vermarktung von Futures mit Nachschusspflichten reagiert. „Derzeit kommen zudem vermehrt Mini- und Micro-Future-Produkte mit Nachschusspflichten auf den Markt. Diese richten sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger“, teilt die Finanzaufsicht weiter mit.

Die Bafin kann zum Schutz von Kleinanlegern die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten. Den Entwurf ihrer Produktinterventionsmaßnahme hat die Bafin am Donnerstag veröffentlicht, bis 17. März besteht nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

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