Die Baader Bank soll ihr Depotgeschäft verbessern, fordert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) von dem Münchner Institut. Auf ihrer Internetseite unter der Rubrik Maßnahmen veröffentlichte die Finanzaufsicht eine Anordnung, die auf den 17. Mai datiert ist. „Die Baader Bank AG muss Verzögerungen bei Depotüberträgen abarbeiten“, heißt es dort. Darüber hinaus solle man „organisatorisch sicherstellen, dass sie Kundenaufträge unverzüglich ausführen kann“, verlangt die Bafin weiter. Andernfalls droht der Bank ein Bußgeld von 200.000 Euro.

 

Insgesamt müssten Kreditinstitute dafür sorgen, dass Aufträge ihrer Kunden unverzüglich ausgeführt oder gegebenenfalls an Dritte weitergeleitet würden. Depotüberträge sollten innerhalb von drei Wochen ausgeführt werden. „Kommt es zu Verzögerungen, muss das beauftragte Kreditinstitut den Kunden beziehungsweise die Kundin innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablauf der drei Wochen informieren“, verlangt die Bafin. Das säumige Institut solle auch den Grund für die Verzögerung nennen. Im Fall von organisatorisch bedingten Gründen sollten Institute „geeignete Gegenmaßnahmen treffen“, um schneller zu werden, verlangt die Finanzaufsicht. Sie erinnert gleichzeitig daran, dass sie diese Prozesse auch überwache.  

Die jetzt gerügte Baader Bank habe auch bereits Maßnahmen ergriffen, um Abhilfe zu schaffen, räumt die Bafin ein. Das bestätigte das Münchner Institut gegenüber dem Branchenmedium Fondsprofessionell. „Wir sind zuversichtlich, dass die getroffenen und noch umzusetzenden Maßnahmen die Anordnung der Bafin ordnungsgemäß adressieren und beheben werden", wird dort ein Sprecher zitiert.