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Aktualisiert am 03.01.2023 - 18:19 Uhrin HonorarberatungLesedauer: 4 Minuten

Lebensversicherungen Bafin will Provisionen nur bei Ausreißern überprüfen

Hauptgebäude der Bafin in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht
Hauptgebäude der deutschen Banken- und Versicherungsaufsicht in Bonn: Die Behörde will die Anbieter von Kapitallebensversicherungen stärker verpflichten, den Kundennutzen ihrer Produkte zu gewährleisten und Auffälligkeiten prüfen. | Foto: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Für in- und ausländische Anbieter von Kapitallebensversicherungen hierzulande sollen zukünftig neue Wohlverhaltensregeln für den Vertrieb gelten. Ihren entsprechenden Entwurf für das „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) jetzt auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bittet die Bafin bis Mitte Januar um Stellungnahmen per E-Mail

Ziel der Bafin sei es, dass die Lebensversicherer den Kunden einen „angemessenen Nutzen“ bieten und Interessenkonflikte beim Vertrieb dieser Produkte vermieden werden. Diese Fehlanreize gegenüber den Vermittlern sollen mithilfe von Vorgaben zur Provisionshöhe bekämpft werden. Dazu bezieht sich die Bafin auch auf Paragraf 48a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), wonach die Vertriebsvergütung nicht mit der Pflicht kollidieren darf, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln. Damit setzte Deutschland die Vorgaben der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD um. 

Interessenkonflikte im Versicherungsvertrieb

Denn besonders hohe Vermittlerprovisionen könnten zum Beispiel einer „ergebnisoffenen Information und Beratung der Versicherungsnehmer im Wege stehen“, begründet die Bafin. Prüfen wollen die Beamten insbesondere Anbieter mit Effektivkosten, die deutlich über dem Durchschnittswert der Branche liegen. Das sei dasjenige Viertel der Unternehmen, deren Hauptverkaufsprodukte Effektivkosten oberhalb der 75-Prozent-Grenze der Branche aufweisen. Verdächtig seien zudem Versicherer mit sehr hohen Abschlussprovisionen für Versicherungsvermittler. 

Bei Bedarf werde man ergänzende Kriterien heranziehen, kündigt die Bafin an. Konkret nennt die Behörde in diesem Zusammenhang die Stornoquote oder Rückvergütungen an Vertriebspartner durch Fondsgesellschaften. Von ihnen stammen beispielsweise Gelder an die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), welche zulasten der Kunden gingen. Über diese in der Branche unüblichen Kickbacks hatte die „Süddeutsche Zeitung“ im vorigen Jahr berichtet. Demnach verlangt die DVAG Extragebühren für Fonds, in denen die Altersvorsorge von Kunden der Generali Leben anlegt sind. 

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Ein Handelsvertreter von Deutschlands größtem eigenständigen Finanzvertrieb könne dadurch bevorzugt Fondspolicen vermitteln, bei denen die DVAG von zusätzlichen Kickbacks profitiert. Im Fokus der Bafin steht stattdessen ein angemessener Kundennutzen, den die Versicherer mit ihren Produkten gewährleisten sollen. Bei der Altersvorsorge heiße das, dass die Policen über ihre Laufzeit hinweg mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit einen realen Anlageerfolg erzielen müssten: Rendite nach Kosten solle also oberhalb der erwarteten Inflationsrate liegen. 

Provisionsrichtwert immer unwahrscheinlicher  

Der aktuell vorgelegte Entwurf der Bafin bestätigt die Annahme, dass die Behörde lediglich Ausreißer einfangen wolle. Um dieses Ziel zu erreichen, kann sie die negativ auffallenden Versicherer bereits im Rahmen des 2016 in Kraft getretenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) beeinflussen. Nicht erforderlich erscheint hierfür dagegen ein sogenannter Provisionsdeckel, der als allgemeines Verbot bestimmter Vergütungen ausnahmslos die gesamte Assekuranz treffen würde. Das gilt auch für den milderen Provisionsrichtwert, den deutsche Vermittlerverbände klar ablehnen.  

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