Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Headphones
Artikel hören
Solvency II
Diese Lebensversicherer müssen Solvenzquoten neu berechnen
Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt.
Von in Solvency IILesedauer: 5 Minuten
Dienst­sitz Bonn der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bafin in Bonn hat einige Lebensversicherer dazu aufgefordert, ihre Solvency-II-Übergangsmaßnahmen neu zu berechnen. | Foto: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat angeordnet, dass Lebensversicherer zum zweiten Quartal die Übergangsmaßnahme „Versicherungstechnische Rückstellung“ neu berechnen müssen. Einen entsprechenden Bericht des Fachmagzins „Procontra“ hat ein Sprecher der Behörde auf Anfrage von DAS INVESTMENT bestätigt. Mit der nicht öffentlich gemachten Anordnung wandte sich die Bafin demnach direkt an die etwa 50 betroffenen Unternehmen, die das sogenannte Rückstellungstransitional aktuell anwenden

Übergang zu Solvency II erleichtern 

Diese Übergangsmaßnahme aus dem EU-Aufsichtsregime Solvency II ist in Paragraf 352 Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Sie erlaubt Versicherern, ihre versicherungstechnischen Rückstellungen vorübergehend niedriger zu bewerten. Das bedeutet, dass sie weniger Geld für noch unklare Verpflichtungen in der Zukunft zurücklegen müssen. Dies soll den Unternehmen den Übergang von Solvency I erleichtern. Denn unter dem Regime müssen sie höhere Rückstellungen bilden als bisher und das auch für bereits seit Jahrzehnten bestehende Verträge. 

Höhere Eigenmittel als Kapitalpuffer  

Mithilfe der Übergangsmaßnahme Rückstellungstransitional sollen die Versicherer seit dem Jahr 2016 und noch bis 2032 höhere Eigenmittel aufbauen können. Aus deren Verhältnis zur sogenannten Solvenzkapitalanforderung berechnet sich die Solvenzquote. Sie beziffert den Kapitalpuffer des Unternehmens, um seine Verpflichtungen gegenüber Kunden auch bei einer dramatisch schlechteren wirtschaftlichen Lage erfüllen zu können. Bei einem Wert unter 100 Prozent hätte es nicht ausreichend Eigenmittel, um extrem unwahrscheinliche Ereignisse zu überstehen

 

Ohne Übergangsmaßnahmen fallen die Solvenzquoten der Versicherer niedriger aus. Das gilt auch für die aktuelle Bafin-Anordnung: „Bei den meisten Unternehmen nimmt das Rückstellungstransitional nach Neuberechnung den Wert 0 an“, erklärte ein Sprecher der Aufsichtsbehörde mit Sitz in Frankfurt und Bonn auf Anfrage von DAS INVESTMENT. „Wie hoch sie tatsächlich sein werden, wird die Öffentlichkeit erst mit den Geschäftsberichten für 2024 im neuen Jahr erfahren“, erklärt dazu Lars Herrmann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung bei der Rating-Agentur Assekurata

Solvenzquoten der Versicherer sinken 

Relativ entspannt äußert sich hierzu der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Da die Solvenzquote ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen 2023 in der Lebensversicherung im Branchenmittel 305 Prozent betrug, bleibt die Kapitalausstattung auch nach Neuberechnung auf einem hohen Niveau“, begründet eine GDV-Sprecherin. „Neben den von den Unternehmen in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen für ein verbessertes Risikomanagement und der Einführung neuer Produkte wirkt sich dabei vor allem das positive Zinsumfeld aus.“ 

Das Diagramm oben zeigt den Vergleich der durchschnittlichen Solvenzquoten in der Lebensversicherung, jeweils mit und ohne Übergangsmaßnahmen in den Jahren 2022 und 2023. Die auch mittlere Bedeckungsquote genannte Kennzahl ohne Übergangsmaßnahmen blieb gegenüber dem Vorjahr fast unverändert, betont der GDV. „Bei einer Solvenzquote von 100 Prozent könnten Versicherer auch in einem theoretischen Krisenszenario, das nur alle 200 Jahre eintritt, alle Verpflichtungen erfüllen. Das spricht für solide Geschäftsverhältnisse in einem zuverlässigem Marktumfeld.“ 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion