Insolvenzverfahren eröffnet Bafin macht Weg für Entschädigung von Greensill-Kunden frei
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat beim Amtsgericht Bremen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Greensill Bank gestellt. Da das Institut nicht mehr in der Lage sei, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen, greift nun das Einlagensicherungsgesetz.
Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bafin können laut der Behörde nun die Ansprüche der Privatanleger geprüft werden. Kunden erhalten Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zurück. In Ausnahmefällen sind es bis zu 500.000 Euro. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken werde in Kürze Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen, teilte die Bafin mit.
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Die Greensill Bank ist zudem Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken. Dieser Fonds übernimmt den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht. Kundeneinlagen sind bis zur Sicherungsgrenze von 74,96 Millionen Euro pro Einleger geschützt, heißt es vom Verband. Anleger würden innerhalb von sieben Tagen entschädigt.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt bei der Greensill Bank nun der Insolvenzverwalter. Wie das Amtsgericht mitteilte, handelt sich um Michael Frege von der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Der Anwalt ist ein Branchenkenner. Er begleitete unter anderem die Insolvenz von Lehman Brothers Deutschland im Jahr 2008 und bearbeitet mit seinem Team seit 2016 den Fall der in Cum-Ex-Geschäfte verwickelten Maple Bank.