Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mahnt die Banken an, Kunden die Bescheinigung über die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer rechtzeitig auszustellen. Die Behörde erwarte, „dass die Institute die Steuerbescheinigungen ab sofort spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen“, heißt es in einer Veröffentlichung der Finanzaufsicht. Nur dann könnten Kunden den eigenen Abgabepflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen und die Daten der Steuerbescheinigung in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
Üblicherweise stellen Institute die Jahressteuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals des Folgejahrs aus, so die Bafin. „In Einzelfällen“ sei dies jedoch nicht der Fall gewesen. Im vergangenen Jahr hatten viele Kunden von Commerzbank und Comdirect das Dokument nicht rechtzeitig erhalten. Medien berichteten von einer vierstelligen Zahl betroffener Kunden. Die Commerzbank hatte in den vergangenen Jahren immer wieder mit IT-Problemen zu kämpfen – Grund war unter anderem ein gescheitertes IT-Großprojekt.
Verbraucher, die ihre Einkommensteuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen, müssen diese in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahrs abgeben. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde die Frist bis zum 31. Oktober des Folgejahrs und für 2022 bis zum 30. September 2023 verlängert.
Benötigt wird die Steuerbescheinigung insbesondere, um die Erstattung zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuern zu beantragen. Zudem prüft das Finanzamt anhand des Dokuments, ob die einbehaltene Steuer auf bestimmte Kapitalerträge in der Höhe richtig war.
