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Bafin: Makler dürfen Honorar verlangen

Versicherungsmakler dürfen für die Beratung ihrer Kunden ein Honorar verlangen. Das hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) jetzt auf Anfrage des Arbeitgeberverbands der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) klar gestellt. Bisher war dieser Punkt umstritten. 

Der Grund: 1996 hatte der Vorgänger der Bafin, das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen (BAV), ein Schreiben veröffentlicht, in dem die Honorarberatung grundsätzlich als unzulässig abgestempelt wurde. Unsinn, dachte sich der AfW und hakte jetzt bei der Aufsichtsbehörde nach. „Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine Auslegung nach der damaligen Sach- und Rechtslage“, so die Bafin. „Der Inhalt ist inzwischen infolge rechtlicher Änderungen überholt.“ 

Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Norman Wirth, freut sich über die Klarstellung: „Alternativen zum Courtagemodell für Versicherungsmakler sind möglich“, so der Rechtsanwalt. „Wieweit diese sich durchsetzen, wird abzuwarten bleiben und hängt sicherlich auch von der Bereitschaft der Versicherungsunternehmen ab, Nettotarife anzubieten.“

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