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Erfolgsgebühren Bafin übernimmt Esma-Richtlinien für Publikumsfonds

Bafin-Gebäude in Bonn
Bafin-Gebäude in Bonn: Die Finanzaufsicht übernimmt Esma-Regeln | Foto: imago images / Schöning

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin will die Leitlinien für Erfolgsgebühren in Publikumsfonds für ihre tägliche Arbeit übernehmen. Verfasst hatte sie die europäische Finanzaufsicht Esma, das entsprechende Papier ist auf den 3. April 2020 datiert. Eine deutsche Fassung hatte die Esma jedoch erst am 5. November herausgegeben. Mehr zum Inhalt lesen Sie hier.

In den Richtlinien geht es darum, wie und nach welchen Kriterien Fondsanbieter erfolgsabhängige Gebühren berechnen sollen. Das soll den Wildwuchs in den einzelnen EU-Fondsmärkten eindämmen und dafür sorgen, dass Anleger nicht hinters Licht geführt werden. Betroffen sind Publikumsfonds nach der EU-Richtlinie Ucits und für Privatanleger zugelassene Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF).

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Von der Bafin heißt es dazu:

Insbesondere sollen die Leitlinien sicherstellen, dass die von den Verwaltungsgesellschaften genutzten Modelle für eine erfolgsabhängige Vergütung den Grundsätzen entsprechen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ehrlich und fair ausüben und sie mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im bestmöglichen Interesse des von ihnen verwalteten Fonds ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fonds und seine Anlegerinnen und Anleger mit unangemessenen Kosten belastet werden. Die Leitlinien sollen auch einen gemeinsamen Standard festlegen, der die Offenlegung der erfolgsabhängigen Vergütung für die Anleger regelt.

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