Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Unternehmen bei sogenannten Pre-Close Calls systematisch Insiderinformationen an Analysten weitergeben. Eine 2024 durchgeführte Untersuchung der Aufsichtsbehörde zeigt, dass die befürchteten Kursmanipulationen nicht nachweisbar sind.
Anlass für die Analyse waren zahlreiche Eingaben, die die Bafin Ende 2023 erreicht hatten. Anleger hatten verdächtige Kurs- und Umsatzverläufe an Tagen beobachtet, an denen Unternehmen Pre-Close Calls abhielten – Gespräche mit Analysten unmittelbar vor Beginn der Kommunikationsruhe vor Quartalszahlen.
Weite Verbreitung in Dax und M-Dax
Die Bafin befragte alle 90 Unternehmen aus Dax und M-Dax zu ihrer Praxis bei Pre-Close-Calls. Von den 60 antwortenden Unternehmen (66,7 Prozent) führen 63,3 Prozent solche Gespräche durch. Besonders verbreitet sind sie demnach bei größeren Konzernen: 71,9 Prozent der Dax-Unternehmen nutzen das Instrument, aber nur 53,6 Prozent der M-Dax-Titel.
Die Gespräche dienen dazu, einen korrekten Analystenkonsens zu fördern und werden meist auf Nachfrage der Analysten angeboten. Über 90 Prozent der Unternehmen führen sie als Einzelgespräche.
Keine erhöhten Kursreaktionen feststellbar
Die Auswertung der Kursdaten ergab ein klares Bild: Bei rund 70 Prozent der untersuchten Pre-Close-Calls war laut Bafin die Kursreaktion sogar unterdurchschnittlich. Auch in den wenigen Fällen mit stärkeren Ausschlägen fand die Bafin keine Hinweise auf die unrechtmäßige Weitergabe von Insiderinformationen.
Dennoch ermutigt die Aufsicht die Unternehmen zu größtmöglicher Transparenz. Als Beispiele nennt sie Gruppengespräche mit offenem Teilnehmerkreis und die öffentliche Ankündigung der Termine auf der Unternehmenswebsite. Die Europäische Wertpapieraufsicht Esma hatte bereits 2024 entsprechende Leitlinien veröffentlicht.
Einzelfallprüfungen bleiben
Die Bafin betont, dass es keine Einheitslösung für Pre-Close-Calls geben könne. Die Praxis müsse die jeweiligen Umstände des Unternehmens berücksichtigen, etwa den Umfang der Analystenabdeckung und die Unternehmensgröße.
Sollten Unternehmen bei Pre-Close-Calls unbeabsichtigt Insiderinformationen preisgeben, müssen sie diese unverzüglich veröffentlichen. Die Bafin kündigte an, auch künftig Einzelfälle zu untersuchen, wenn sich Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße ergeben.


