Bafin-Untersuchung zu Mifid-II-Vorgaben Banken scheitern bei Geeignetheitsprüfung kläglich
Rund 90 Prozent der Geeignetheitsprüfungen von Banken und Sparkassen sind unvollständig, so das Ergebnis einer Marktuntersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II. In nur 11,3 Prozent der Geeignetheitserklärungen begründen die insgesamt 40 befragten Banken ihre Empfehlungen durch einen vollständigen Abgleich der Kundenvorgaben mit den Produkteigenschaften. In 49,4 Prozent der Fälle finde dagegen nur ein unvollständiger Abgleich einzelner Kriterien statt – darunter Anlagedauer, Risikobereitschaft, Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie Verlusttragfähigkeit.
Anders ausgedrückt: Banken und Sparkassen hierzulande sind mehrheitlich nicht in der Lage, ihren Kunden die Gründe für eine Anlageempfehlung zu erklären oder Anlegern einen vollständigen Überblick über den Inhalt der Empfehlungen zu geben. Die Bafin hat die Ursachen erkannt: In 39,3 Prozent der Stichproben beschränkten sich die Geeignetheitserklärungen auf unspezifische Standardformulierungen, von der Aufsicht auch als „pauschale formelbehaftete Bekundungen ohne zusätzlichen Informationsgehalt“ bezeichnet. Die gegenwärtige Praxis liefere keinen Mehrwert für den Kunden und genüge daher auch nicht den Anforderungen der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Esma).
Eine weitere Schwachstelle sei die Dokumentation der Kosten-Nutzen-Analyse, wenn Banken das Depot umschichten. 40,6 Prozent der Marktteilnehmer haben damit begonnen, den Kunden die Vorteile einer Umschichtung gegenüber den Kosten darzulegen. Bei der ersten Untersuchung Anfang 2018 waren es erst 4,5 Prozent. Dennoch bestehe laut Bafin der Mehrzahl der Institute in diesem Beratungspunkt noch Nachholbedarf.
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Defizite im Product-Governance-Prozess
Die Auswertung der Geeignetheitsprüfung zeigte bei einzelnen Vertriebsunternehmen Defizite in den Grundsätzen der Produktführung, der sogenannten Product Governance, vor allem in der Zielmarktdefinition und im Zielmarktabgleich. Diese Defizite führten zu Anlageempfehlungen, bei denen die Bafin erhebliche Bedenken in Bezug auf die Geeignetheitserklärung habe. Daran werde deutlich, wie sich Fehler bei der Aufnahme von Finanzinstrumenten in den eigenen Vertrieb bis in die konkreten Anlageempfehlungen fortsetzen könnten, heißt es im Bafin-Bericht.