LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Bafin-Untersuchung zu Mifid-II-Vorgaben Banken scheitern bei Geeignetheitsprüfung kläglich

Seite 2 / 2

Gesamtergebnisse

Das Gesamtergebnis der Befragung fällt nach Bafin-Urteil gemischt aus. Positiv: Die Anforderungen der Telefonaufzeichnung, das sogenannte Taping, würden nahezu vollständig umgesetzt. Negativ: Neben der Geeignetheitserklärung bestehe auch bei der Auskunft zu den Ex-ante-Kosteninformationen weiterhin Verbesserungsbedarf. Die Gesamtergebnisse im Überblick:

Telefonaufzeichnung (Taping)

Nur 1,5 Prozent der Kunden äußern sich negativ über die Aufzeichnung ihrer Gespräche. Offensichtlich haben sich die Anleger mit der Aufzeichnungspflicht bei telefonisch beauftragten Wertpapiergeschäften abgefunden. An der technischen und prozessualen Umsetzung der Telefongespräche auf Bankseite gebe es nichts zu beanstanden. Die Angestellten hielten sich bei der Gesprächsführung eng an die internen Vorgaben.  

Kosten I

Prognosequalität auf hohem Niveau: Maximal 5 Prozent der Kostenausweise weichen von den tatsächlichen Kosten der Auftragsausführung ab. Der Anteil der verspätet offengelegten Kosteninformationen ist um 5,4 Prozentpunkte auf nur noch 1,5 Prozent gesunken im Vergleich zur Vorjahresuntersuchung.

Kosten II

Der Anteil generischer Kostenausweise – bei denen die Kosten in Bezug auf Anlageklassen ausgewiesen werden – sei gegenüber 2018 von 6,7 auf 4,5 Prozent gesunken. In der Auswertung fällt auf, dass auf Anlageklassen bezogene Kosteninformationen eine höhere Fehlerquote bei der Prognose der Einstiegskosten aufweisen. Die Esma-Vorgabe ist hier deutlich: Ex-ante-Kosteninformationen müssen sich grundsätzlich individualisiert auf die konkrete Transaktion, das spezifische Finanzinstrument und die spezifische Wertpapierdienstleistung beziehen (Ausnahme: Produkte, für die keine Kosten existieren oder für die im konkreten Fall keine Pflicht zur Angabe der Kosten besteht).

Kosten III

Die Ex-ante-Kosteninformationen seien nach wie vor heterogen ausgestaltet. Gründe seien der Untersuchung zufolge das Fehlen eines einheitlichen Marktstandards und die Vielzahl offener Detailfragen. Die Bafin stehe hierzu bereits im intensiven Austausch mit der Esma und den Aufsichtsbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten.

 

Über die Untersuchung 2019:
Die Bafin hat 40 Kreditinstitute – je zehn Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie 20 Privat- und Auslandsbanken – gebeten, Aufzeichnungen aus dem Januar 2019 zu zehn Geschäftsvorfällen zu übermitteln, bei denen folgende Verhaltenspflichten im Mittelpunkt stehen: Telefonaufzeichnung (Taping), Geeignetheitserklärung und Ex-ante-Kosteninformation. Damit will die Behörde prüfen, ob die Institute ihre Prozesse zur Umsetzung der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial  Instruments Directive II – Mfid II) verbessert haben im Vergleich zu ersten Marktuntersuchung 2018.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion