Bafin verbietet „Schlaubär“
Nach Angaben von Bafin bot Accudomus so genannte „Schlaubär Anlage“ an. Dabei versprach das Unternehmen, die angenommenen Gelder nebst einer hundertprozentigen Verzinsung nach zwölf beziehungsweise 15 Monaten wieder zurückzuzahlen.
„Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Accudomus KG Unternehmensgruppe das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin“, so die Finanzaufsicht. Daher habe die Behörde Accudomus mit Verfügung vom 28. Juni 2012 das Einlagengeschäft untersagt. Die bereits angenommenen Gelder soll die Gesellschaft „unverzüglich und vollständig“ an die Anleger zurückzuzahlen.
Accudomus scheint bereits reagiert zu haben: Das Unternehmen entfernte das zweifelhafte „Schlaubär“-Angebot von seiner Website. Wie lange es dauern wird, bis die Anleger ihr Geld zurück bekommen, ist bislang noch unklar.
„Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Accudomus KG Unternehmensgruppe das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin“, so die Finanzaufsicht. Daher habe die Behörde Accudomus mit Verfügung vom 28. Juni 2012 das Einlagengeschäft untersagt. Die bereits angenommenen Gelder soll die Gesellschaft „unverzüglich und vollständig“ an die Anleger zurückzuzahlen.
Accudomus scheint bereits reagiert zu haben: Das Unternehmen entfernte das zweifelhafte „Schlaubär“-Angebot von seiner Website. Wie lange es dauern wird, bis die Anleger ihr Geld zurück bekommen, ist bislang noch unklar.
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