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Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Firmenschild am Umweltbank-Stammsitz in Nürnberg
Logo der Umweltbank: Der Nürnberger Spezialist für Green Finance soll Strafe wegen Compliance-Verstößen zahlen | Foto: Imago Images / Ardan Fuessmann

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat Geldbußen in Höhe von 520.000 Euro gegen die Umweltbank AG festgesetzt, die Sanktion erfolgte bereits am 3. April. Als Grund nennt die Finanzaufsicht Mängel in der Compliance-Funktion, das Nürnberger Institut habe gegen Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.

Compliance-Mängel über vier Jahre

Laut der Bafin hatte die Umweltbank bereits von 2020 bis 2023 die Compliance-Position personell nicht ausreichend besetzt und damit gesetzliche Regeln missachtet. Verantwortlich für das Einhalten der Regeln ist bei Wertpapierdienstleistungsfirmen die Geschäftsleitung.

Erschwerend kommt aus Sicht der Bafin hinzu, dass „der Compliance-Bericht für das Jahr 2021/2022 der Geschäftsleitung nicht vollständig zur Verfügung gestellt“ worden sei. Die unvollständige Berichterstattung habe die Geschäftsleitung daran gehindert, ihrer Aufsichts- und Überwachungsfunktion nachzukommen. 

Regulatorischer Hintergrund

Nach Paragraf 81 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a WpHG sind die Geschäftsleiter eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens verpflichtet, angemessene Organisationsprozesse festzulegen, umzusetzen und zu überwachen. Dazu gehört explizit auch, dass der Bereich Compliance personell ausreichend ausgestattet werden muss.

Zusätzlich regelt Paragraf 81 Absatz 3 WpHG, dass die Geschäftsleitung Zugang zu allen notwendigen Informationen und Dokumenten haben muss, um ihre Pflichten wirksam erfüllen zu können. Die Compliance-Berichte spielen dabei eine zentrale Rolle.

Bei Verstößen gegen diese Organisationspflichten kann die Bafin Geldstrafen bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes eines Unternehmens verhängen.

Vorgeschichte der aufsichtsrechtlichen Probleme

Die aktuellen Sanktionen reihen sich in eine Serie anderer aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen die Umweltbank ein. Wie das Branchenmedium „Springer Professionell“ berichtet, hatte die Bafin bereits im Sommer 2023 Maßnahmen ergriffen, um die ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation bei den Nürnbergern sicherzustellen: Die Umweltbank hatte damals gegen Vorgaben des KWG (Kreditwesengesetz) verstoßen.

Ein Sonderbeauftragter, der im Februar 2024 auf Bafin-Weisung zur Umweltbank kam, sollte dort überwachen, dass die Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes eingehalten werden. Jetzt sehen die Finanzaufseher offenbar erneut Grund zur Beanstandung.

Handlungsoptionen der Umweltbank

Die Bafin betont in ihrer Mitteilung die zentrale Bedeutung einer funktionierenden Compliance: „Eine angemessen ausgestattete Compliance-Funktion nimmt eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben und dem Schutz von Kundeninteressen ein.“

Die Umweltbank kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob das Institut davon Gebrauch machen wird, ist derzeit nicht bekannt.

Das macht die Umweltbank

Die Umweltbank, ansässig in Nürnberg, ist in den zwei Hauptgeschäftsfeldern nachhaltige Finanzierungen und grüne Geldanlagen aktiv. Finanziert werden nur Projekte mit ökologischem Mehrwert. Dabei orientieren sich die Nürnberger an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen.

Kredite refinanziert die 1995 gegründete Bank über nachhaltige Spar- und Anlageangebote. Insgesamt ist die Umweltbank eher Spezialistin für grüne Finanzen als klassische Vollbank. So bietet sie zum Beispiel kein eigenes Girokonto an.

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