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Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele „So redet man einem Provisionsverbot das Wort“

Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Elisabeth Roegele ist Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Vizepräsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Elisabeth Roegele ist Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Vizepräsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. | Foto: Bafin

„Uns haben Beschwerden erreicht, dass Anleger bedingt durch Mifid II jetzt angeblich Hunderte von Seiten Informationsmaterial mit nach Hause nehmen müssten“, sagte Elisabeth Roegele auf einer Verbraucherschutz-Veranstaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt. „Einige Finanzdienstleister behaupten, sie hätten dafür speziell Tüten anschaffen müssen.“

Die Chefin der Wertpapieraufsicht und Bafin-Vizepräsidentin saß während des „Verbraucherschutzforums“ der Bafin als Teilnehmerin mit auf dem Diskussionspodium. Für Beschwerden über vermeintliche „Papierberge“ hat sie kein Verständnis: Mifid II fordere lediglich, dass Kunden eine Geeignetheitserklärung und eine Kosteninformation ausgehändigt bekommen, erinnerte Roegele. „Beides kann man auf jeweils zwei bis drei Seiten durchaus schaffen.“ Je nach Produkt kämen dann noch Produktinformationen hinzu, die auf drei Seiten limitiert seien. Bei mehreren Produkten fielen sie entsprechend mehrfach an. Trotzdem hält Roegele Klagen aus der Beraterbranche über eine vermeintlich ausufernde Informationsflut für ungerechtfertigt. „Ich meine nicht, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kundeninformationen zu Papierbergen führen.“

Entscheidungsgrundlage

Lediglich bei einer Erstberatung, räumt die Bafin-Spezialistin ein, sollten Finanzberatungskunden zusätzliche Informationen über das vermittelnde Institut und dessen Geschäftsbedingungen erhalten. Daher falle konkret beim ersten Termin einmalig umfangreicheres Informationsmaterial an als bei Folgeterminen. Zu den beklagten „Papiermassen“ trage vielmehr das Werbematerial bei, das Berater den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen hinzufügten, vermutet Roegele. „Wenn ein Berater zusätzliches Material an die Hand gibt, haben die Informationen auch einen größeren Umfang.“

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Was aber passiert mit diesen Informationen, wenn sie einmal in Händen der Kunden sind – lesen Finanzkunden sie auch? Roegele beruft sich auf die Ergebnisse einer Verbraucherumfrage, die die Bafin beim Meinungsforschungsinstitut Forsa in Auftrag gegeben hat. Demnach lesen rund die Hälfte der Kunden etwa die Kosteninformationen. Viele Kunden stützten ihre Anlageentscheidungen darauf. Ebenso würden einige, aber längst nicht alle Kunden die Geeignetheitserklärung und die Produktinformationen lesen. „Die Kunden lesen sie noch zu wenig. Aber die, die sie gelesen haben, finden die Informationen überwiegend hilfreich. Das ist unser Fazit aus der Studie.“

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