Schlimme Finger im Juli 2022 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin
Ähnlich verhält es sich bei VINO GLOBAL LIMITED. Das Unternehmen tritt mit der Webseite coinex.com auf.
Auch wegen fehlender Erlaubnis im Visier: Twingle Consulting LTD. Die Firma tritt im Internet mit der Webseite cointrade.cc auf.
Die AKTIEN C LTD mit der Webseite aktien.ag besizt zudem keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder dem Erbringen von Finanzdienstleistungen
Das Gleiche Vergehen betrifft Mainserver Ltd. Das Unternehmen tritt im Internet unter der Webseite wrdnvip.com auf.
Mit fremden Federn geschmückt
Ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Investmentassistent/in“ bietet die ABEKA Invest GmbH an. Die in Frankfurt am Main ansässige ABEKA Invest GmbH ist jedoch nicht Verfasser der betreffenden Stellenanzeigen oder E-Mails. Der Name der Gesellschaft wird somit unberechtigt genutzt, um Kontoinhaber für Tätigkeiten anzuwerben, die unerlaubte Geschäfte darstellen – denn die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegenzunehmen und diese an Dritte weiterzuleiten. Die auf das Konto des Investmentassistenten überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Darüber hinaus ist der Transfer der Gelder erlaubnispflichtig. Vermeintliche Schreiben der Bafin, in denen die Anmeldung des Privatkontos als Transaktionskonto der ABEKA Invest GmbH bestätigt wird, sind Fälschungen und nicht von der Bafin ausgestellt worden. Die Bafin warnte bereits mehrmals vor ähnlichen Tätigkeiten.

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Lernakademien locken mit falschen Versprechungen
Die Bafin warnt außerdem vor verlockenden Angeboten an Online-Finanzakademien. Das Versprechen: Lernen, wie man Geld anlegt. Die Anbieter haben oft junge Erwachsene oder Minderjährige im Visier. Sie locken sie in zweifelhafte Finanzakademien oder vermeintlich exklusive Lernprogramme. Angeblich, um ihnen beizubringen, wie man erfolgreich Geld anlegt, zum Beispiel im Währungs- oder Kryptowerte-Markt. Die Versprechen sind blumig: schneller Reichtum und ein luxuriöser Lebensstil. Und das Ganze ohne Schulabschluss und ohne Arbeit. Gratis sind solche Angebote nicht: Online-Kurse, Lehrvideos, Apps, Workshops, physische Treffen oder Golive-Sessions – das alles wird gegen eine monatliche Gebühr angeboten. Und die kann durchaus mehrere Hundert Euro betragen. Dabei ist äußerst fraglich, ob sich der finanzielle Erfolg tatsächlich einstellt. Die Bafin betont deshalb, Anlagetipps mit Vorsichtig zu genießen.
Betrug mit Aktien bekannter Firmen
In jüngster Zeit häufen sich Meldungen über Betrugsversuche, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden, heißt es von der Bafin. Die Käufer erhalten die Aktien jedoch nach Zahlung nicht, die Anbieter sind anschließend nicht mehr erreichbar. Für die Angebote fehlt in der Regel auch der Verkaufsprospekt. Folgende Fälle hat die Bafin im Juli registriert:
EJ Investment nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der Porsche AG anzubieten. Interessenten erhalten im weiteren Verlauf E-Mails, die angeblich von der Porsche AG stammen. In diesen wird behauptet, dass nicht alle Mitarbeiter bei Porsche Bescheid wüssten, dass die Aktien bereits vertrieben würden. Dies trifft nicht zu. Sowohl Volkswagen als auch die Bafin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind. Die Behauptung auf der Website ej-investment.com, als Vermögensverwalter durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) bewilligt zu sein, trifft ebenfalls nicht zu.
Hier fehlte ein Anlageprospekt
In Deutschland dürfen Wertpapiere – mit wenigen Ausnahmen – nicht ohne einen von der Bafin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Finanzaufseher prüfen dabei, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält, sowie ob der Inhalt verständlich und nicht widersprüchlich ist.