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Schlimme Finger im Juli 2022 Vor diesen Finanzdienstleistern warnt aktuell die Bafin

Von Aktualisiert am in UnternehmenLesedauer: 10 Minuten
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Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht wird mit einer Geldbuße von bis zu 5 Millionen Euro beziehungsweise 3 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres geahndet. Anleger können in einer Datenbank online überprüfen, ob ein Prospekt bei der Bafin hinterlegt ist. Allerdings prüft die Bafin Angebote nicht auf ihre Seriosität und inhaltliche Richtigkeit.

Gegen die Prospektpflicht haben (höchstwahrscheinlich) folgende Firmen verstoßen:

Hinreichender Verdacht besteht bei C+C Finanz, die Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.

Genauso vertreibt die Intertrade Worldwide Business SL, mit Sitz in Barcelona, ohne Prospekt Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft.

Auch das öffentliche Angebot der Aktien von GreenRock Eco Ventures Corp., mit Sitz in Vancouver, Kanada, sowie der Green Rock Associates LCC, mit Sitz New Jersey, USA ist wegen eines fehlenden Prospekts von der Bafin untersagt.

Zudem ist Cramm Investment GmbH nach eigenen Angaben mit Sitz in Berlin wegen eines fehlenden Prospekts aufgefallen. Das Unternehmen bietet Wertpapiere in Form von Aktien, von der RUAG AG und Porsche AG an.

 

Auch Juicy Holdings B.V. wurde untersagt, die Investition in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze in Deutschland öffentlich anzubieten. Hintergrund ist auch hier ein fehler Verkaufsprospekt. Bereits seit März 2022 ist das Unternehmen immer wieder ins Visier der Bafin geraten. Die Information, die Aufsicht habe die Angebote der Juicy Holdings B.V. zwischenzeitlich wieder freigegeben, sind zudem falsch. Außerdem weist die Bafin die Gerüchte zurück, dass sie Internetseiten blockiert oder Konten von Anlegern eingefroren hätten.

Ebenso darf Integral Investment keine Aktien der GreenRock Eco Ventures Corp. zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Gefälschte Webseite

Die Bafin warnt Verbraucher weiterhin vor der Webseite boersenaufsicht.net. Auf dieser wird ihnen angeboten, sie dabei zu unterstützen, ihr Geld zurückzuerlangen, wenn sie Opfer eines Betrugs geworden sind. Dazu sollen Verbraucher ihre persönlichen Daten hinterlassen. Die Aufsicht empfiehlt, sich keinesfalls auf dieses Hilfsangebot einzulassen und keine Login-Daten, Passwörter, Kreditkartennummern, Kontoverbindungen oder ähnliches herauszugeben.

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