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Unseriöse Finanzanbieter: Vor diesen warnt die Bafin (April)
Im April musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wieder einmal diverse Finanzmarktteilnehmer verwarnen und Ermittlungen einleiten. Besonders häufig ging es um Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die dafür nötige Erlaubnis nach deutschem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Auch gegen ein vermeintlich lukratives Jobangebot sowie Identitätsdiebstahl schritten die Finanzaufseher ein. Hier kommt der Überblick:
Vorsicht, dubiose Jobangebote
In der Vergangenheit häuften sich Jobangebote von dubiosen Anbietern. Oft verwendeten die Betrüger dafür unberechtigterweise die Namen existierender Unternehmen, so auch in diesem Fall:
Dieses Mal hat ein Stellenangebot als „Assistent/in im Digitalwährungshandel“ das Missfallen der Aufsicht erregt. Dabei nutzten die Inserenten unerlaubt den Namen der Baaker Invest GmbH. Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen entgegenzunehmen und diese an Dritte weiterzuleiten. Die Gelder stammen meist von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind, vermutet die Bafin.
Unbekannte ködern Anleger über soziale Netzwerke
Ebenso ins Visier der Finanzaufsicht geraten sind die Betreiber der Website ditrecta.com. Die Verantwortlichen, die ohne Erlaubnis der Aufsicht Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, ködern ihre Anleger über soziale Netzwerke, warnt die Bafin. Dabei gehen die Unbekannten wie folgt vor: Zunächst werden die potenziellen Kunden über soziale Medien kontaktiert. Nachdem ein gewisses Vertrauen besteht, werden die Kontaktierten dazu angehalten, auf der Website Kryptowährungen zu investieren – welche die Kunden zuvor auf Anraten der Betreiber über andere Handelsplattformen erworben hatten.
Betrug im Namen der Bafin
Betrüger verwenden immer wieder den Namen der Bafin, um ihre Glaubwürdigkeit zu unterstreichen.
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So auch die WS Investment Co LLC: Das Unternehmen wirbt fälschlicherweise auf der Website wsinvestmentco.com damit, von der Bafin zugelassen zu sein und dem Einlagensicherungsfonds anzugehören. Beides entspreche nicht der Wahrheit, stellt die Finanzaufsicht klar. Zudem biete die Firma unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Mit fremden Federn geschmückt: Finanzgeschäfte unter falschem Namen
Um zu verschleiern, dass ihnen die Erlaubnis für Finanzgeschäfte fehlt, nutzen Betrüger immer wieder die Namen bestehender Unternehmen. Unter dieser falschen Identität werden dann vermeintliche Finanzangebote unterbreitet. Teilweise kopieren Kriminelle dafür ganze Internetseiten – im vergangenen Jahr war etwa der Maklerpool Netfonds von einem solchen Betrugsfall betroffen.
Ins Visier der Bafin geraten ist dabei die Webseite capital-international-management.company, auf der ohne Erlaubnis die Vermögensverwaltung angeboten wird. Der bislang unbekannte Betreiber nutzt dafür fälschlicherweise die Firmenbezeichnung der Capital International Management Company – und täuscht damit einen Zusammenhang mit dem in Deutschland niedergelassenen Unternehmen vor, der jedoch nicht besteht.
Auch zum Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden ist die COBD Vermögensverwaltung aus Berlin. Auf der Website cobd.eu. geben sich Unbekannte für den Asset Manager aus und bieten dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an.
Ebenfalls unter falschem Namen unterwegs sind die Betreiber der Website zins-monitor.com. Die noch Unbekannten bieten dort unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an – zu ihrem Repertoire gehören unter anderem Festgeldanlagen und Immobilienkredite. Dazu behaupten die Betrüger eine Erlaubnis der Bafin zu besitzen, was jedoch nicht der Fall ist. Sicher sei zudem: Bei ihnen handelt es sich nicht um die Intesa Sanpaolo SpA aus Mailand, wie auf der Website behauptet wird.
Genauso unter die Räder gekommen ist die Drägerwerk AG & Co. KGaA. Unbekannte bieten unter ihrem Namen auf der Website eu-geldanlagen.com ohne Erlaubnis „EU-Geldanlagen“, insbesondere ETF-Portfolien und Aktien, sowie Fest- und Tagesgeldkonten bei ausländischen Banken, an. Auch dabei handelt sich um einen Identitätsmissbrauch, stellt die Bafin klar.