Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) schlägt Alarm: Gleich in zwei aktuellen Warnmeldungen weist die Behörde auf gefälschte Schreiben hin, die im Namen staatlicher Institutionen versandt werden. Parallel dazu warnt auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner eigenen Website vor einer Häufung solcher Betrugsversuche.

Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten derzeit von einem Schreiben mit dem Titel „Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance“, das angeblich vom BMF stamme, schreibt die Bafin in einer aktuellen Warnmeldung.

Darin werden die Adressaten aufgefordert, 550 Euro zu zahlen, um eine angebliche Sperrung ihres Bankkontos aufzuheben. Als Begründung nennen die Betrüger eine angebliche „gesetzliche Steuerfreigabeverpflichtung“. Das Schreiben trägt gefälschte Unterschriften von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Parlamentarischem Staatssekretär Dennis Rohde. Die Bafin stellt klar: Es handelt sich um eine Fälschung. 

Falsche FCA-Garantieerklärung mit BMF-Logo

In einem zweiten Fall erhalten Verbraucher eine angebliche „Garantieerklärung“ der britischen Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority), die zusätzlich das Logo des BMF trägt. Auch dieses Schreiben ist gefälscht. Die Absender fordern darin eine Geldzahlung als vermeintliche Garantie für eine Transaktion. Die Bafin betont: Weder die FCA noch das BMF oder die Bafin selbst kontaktieren Verbraucher jemals mit Zahlungsaufforderungen.

Das BMF warnt auf seiner Website zudem vor weiteren Maschen: gefälschte E-Mails mit angeblich nicht zustellbaren Rückerstattungen, Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern sowie Betrugsversuche, bei denen Gebühren im Namen internationaler Institutionen wie IWF, EZB oder der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA eingefordert werden. Grundsätzlich gilt: Keine dieser Behörden erhebt bei Verbrauchern direkt Gebühren, setzt Steuern fest oder versendet unaufgefordert E-Mails, SMS oder Whatsapp-Nachrichten.

Was Betroffene tun sollten

Die Bafin rät, derartige Aufforderungen konsequent zu ignorieren beziehungsweise Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer bereits Zahlungen geleistet hat, sollte sich umgehend an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Bei Unsicherheiten können sich Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl an die Bafin als auch direkt an das BMF wenden.