Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Headphones
Artikel hören
Regulierung der Finanzbranche
Pflicht zur Weiterbildung: Das müssen Versicherungsvermittler beachten
Die Audioversion dieses Artikels wurde künstlich erzeugt.
Von in VersicherungenLesedauer: 3 Minuten
Junge Frau in Bibliothek
Junge Frau in Bibliothek: Die Bafin hat eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten zur Weiterbildungspflicht für Angestellte aus der Versicherungsbrache veröffentlicht. Unklarheiten gab es nämlich beispielsweise darüber, was für Teilnehmer an dualen Studiengängen gilt. | Foto: cottonbro studio / Pexels
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat in diesen Tagen eine aktualisierte Liste mit häufigen Fragen und Antworten zur Weiterbildungspflicht für Mitarbeiter im Versicherungsvertrieb veröffentlicht. Die sich auf 15 Seiten erstreckenden Hinweise richten sich demnach an Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und vertrieblich tätige Angestellte. Die Liste hat die Aufsicht gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und den Industrie- und Handelskammern (IHKs) erstellt und vor drei Jahren auf der Bafin-Internetseite veröffentlicht

In den regelmäßigen Abständen werden diese Frequently Asked Questions (FAQs) von den Autoren aktualisiert. Anlass für das jüngste Update gaben laut Bafin unterschiedliche Fragen aus der Branche, die in den bisherigen Fragen und Antworten nicht oder nur oberflächlich behandelt worden seien. „Die Frage nach einer Übergangsfrist für die Anwendung der aktualisierten FAQs stellt sich insofern nicht, da es nur um eine Klarstellung geht, die Unsicherheiten in der Versicherungswirtschaft beseitigen soll“, lässt die Bafin hierzu in feinstem Behördendeutsch verlautbaren. 

 

Konkret angepasst wurden jetzt die Regeln für Kurse zu den Themenbereichen „Kundenberatung“ und „Rechtliche Grundlagen“: Sie werden nur dann als beruflich relevante  Weiterbildungen anerkannt, wenn sie „den nötigen versicherungsfachlichen Bezug aufweisen“. Bereits aus dem Titel beziehungsweise der Beschreibung der Maßnahme muss sich ergeben, dass es sich hierbei nicht um allgemeine Infos handelt, sondern spezielle Fragen der Versicherungsbranche. Nicht anerkannt würden zudem „reine Marketingveranstaltungen“ und ökonomische Seminare ohne klaren Versicherungskontext. 

 

Neu aufgenommen wurde jetzt hingegen beispielsweise der Hinweis, dass die allgemeinen Weiterbildungspflichten für Teilnehmer eines dualen Studiums in der Regel zwar nicht gelten. Anders ist aber die Lage, wenn sie außerhalb ihres Studiums zusätzlich im Versicherungsvertrieb tätig sind. Außerdem wurde die FAQ-Liste um den Hinweis ergänzt, dass die Wiederholung eines identischen Vortrages innerhalb eines Kalenderjahres nicht doppelt angerechnet wird. Wenn sich die Vorträge dagegen inhaltlich unterscheiden, sind sie jeweils einmal pro Kalenderjahr anrechenbar. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion