Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) plant, die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften börsennotierter Unternehmen von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro anzuheben. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Hintergrund der geplanten Änderung ist der EU-Listing Act, der die Kosten einer Börsennotierung reduzieren soll. Im Rahmen dieses Gesetzespakets wurde die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bereits im Dezember 2024 geändert. Sie ermöglicht es den nationalen Aufsichtsbehörden, einen Schwellenwert zwischen 10.000 und 50.000 Euro für entsprechende Geschäfte festzulegen. Im Rahmen ihres Ermessensspielraums will die Bafin nun den höchstmöglichen Wert von 50.000 Euro einführen.

Bis Ende 2019 galten dagegen noch 5.000 Euro als EU-weiter Schwellenwert für die Meldepflicht. 

Nach Angaben der Bafin würde die Anhebung die Zahl der Meldungen um bis zu ein Drittel reduzieren. Eine Auswertung der Meldedaten aus den Jahren 2021 bis 2024 zeige jedoch, dass die Mediane der gemeldeten Jahresvolumina konstant über 100.000 Euro lagen. Die Behörde geht daher davon aus, dass auch künftig wesentliche Teile der Eigengeschäfte meldepflichtig bleiben und die Markttransparenz gewahrt wird.

Das steckt hinter der Meldepflicht bei Wertpapierdeals von Unternehmensmanagern

Die Regelung zu sogenannten Directors' Dealings verpflichtet Führungskräfte und ihnen nahestehende Personen, Eigengeschäfte mit Aktien, Anleihen oder anderen Wertpapieren des eigenen Unternehmens zu melden, sobald ein bestimmter Schwellenwert innerhalb eines Kalenderjahres überschritten wird. Die Emittenten müssen diese Informationen anschließend veröffentlichen. Auf diese Weise soll Transparenz geschaffen werden - auch im Sinne aller anderen Anleger.

Vor Erlass der Allgemeinverfügung, die jetzt im Entwurf vorliegt, führt die Bafin aktuell eine öffentliche Anhörung durch. Stellungnahmen können bis zum 17. November 2025 eingereicht werden.

Bafin will Bürokratie abbauen 

Die Bafin muss sich regelmäßig den Vorwurf gefallen lassen, sie betreibe bei EU-Projekten sogenanntes „Goldplating“ - sie tendiere also dazu, Regeln besonders streng auszulegen. Nach eigenen Aussagen versuchen die Finanzaufseher aktuell gegenzusteuern. In diesem Sinne lässt sich das Anheben der Meldeschwelle bei Eigengeschäften für Führungskräfte auf den höchstmöglichen Wert als Schritt in diese Richtung interpretieren.