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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Bafin zögert Neue Boni-Regeln erst ab März 2017

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Was kam dazwischen?

Die Boni-Regeln der Bafin sollten voraussichtlich im Januar in Kraft treffen. Doch Ende November schoss die EU-Kommission quer. Die europäische Behörde präsentierte Änderungsvorschläge der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), deren Bestimmungen im Widerspruch zu der geplanten Institutsvergütungsverordnung der Bafin stehen. 

Und wie geht es weiter?

Nun braucht die Bafin  anch eigenen Angaben die weitere Entwicklung bei den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben abwarten. Die deutsche Finanzaufsicht gibt bekannt, dass die neue Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) nicht wie geplant zum 1. Januar 2017, sondern erst zum 1. März 2017 in Kraft tritt. Noch vor Weihnachten will die Bafin aber einen neuen Entwurf der InstitutsVergV-Novelle veröffentlichen. Die Änderungsverordnung soll dann im Februar 2017 erlassen und ins Bundesgesetzblatt eingestellt werden.

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