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BAI: „Ein Schritt vor, zwei zurück“ Darum bedeutet Gesetzentwurf zur Ogaw V das Aus für Kreditfonds

Im Herbst 2014 trat die neue Richtlinie Ucits V (deutsch: Ogaw V) in Kraft. Bis zum 18. Juni 2016 müssen die Vorschriften in nationale Gesetze umgesetzt werden. Doch der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, erntet Kritik seitens des Bundesverbandes Alternative Investments (BAI).

Denn in ihrem Entwurf streicht der Gesetzgeber zwar die zuvor geplant Vorschrift, wonach offene Kreditfonds nicht mehr als die Hälfte ihres Vermögens in unverbriefte Darlehen investieren dürfen. Dafür sieht der Entwurf aber vor, dass offene alternative Investmentfonds für institutionelle Investoren (offene Spezial-AIF) künftig zwar weiterhin unverbriefte Darlehen erwerben, nicht aber aktiv verwalten, also etwa verlängern oder restrukturieren dürfen. 

Damit habe die Bundesregierung eine neue Hürde für diese Produktkategorie eingebaut, moniert BAI-Chef Frank Dornseifer im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Diese Vorschrift mache die Auflage von offenen Kreditfonds nach deutschem Recht künftig weitgehend unattraktiv. Mit ihrem Gesetzentwurf sei die Bundesregierung „ein Schritt vor, zwei Schritte zurück“ gegangen. 

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