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Banken-Anleihen Verlieren CoCo-Investoren Priorität bei Auszahlungen?

Verlieren CoCo-Investoren Priorität bei Auszahlungen?
Foto: Schmuttel / pixelio.de

Im November hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, dass eine angeschlagene Bank, die ihre Kapitalpuffer aufbessern will, zuerst Boni und Dividenden angehen muss, bevor sie Zahlungen auf Additional-Tier-1-Bonds einstellt. Doch die meisten EU-Mitgliedsstaaten wollen, dass diese Regelung aufgegeben wird, wie aus einem Arbeitspapier von Malta hervorgeht, das derzeit die Präsidentschaft innehat.

Die Mitgliedsstaaten drängen auf mehrere Änderungen bei der von der Kommission vorgeschlagenen Neuregelung der Kapitalanforderungen für Banken. Diese werden von den Aufsichtsbehörden zusätzlich zu den Minimalwerten eingeführt. Unterm Strich würden die Änderungen den Regulierern mehr Freiraum im Umgang mit Banken geben, als von der Kommission ursprünglich geplant.

Probleme mit Anleihe-Bedingungen

„Es scheint so, als hätten nur die Europäer Probleme dabei, CoCo-Kupons den Vorrang zu geben”, sagt Roger Francis, Anleihe-Analyst bei Mizuho International in London. „Aufseher in Europa hatten alle möglichen Probleme mit komplizierten Anleihe-Bedingungen. Es sieht so aus, als hätten sie ihre Hand gehoben und Nein gesagt.”

Additional-Tier-1-Anleihen, wie CoCos, sollen es angeschlagenen Banken erlauben, Barmittel zu behalten, während sie versuchen, wieder auf die Beine zu kommen. Die Papiere haben keine ausgewiesene Laufzeit und die Kupon-Zahlungen sind optional. Und falls die Kapitalquote der emittierenden Bank unter einen vorab festgesetzten Wert sinkt, werden sie in Eigenkapital gewandelt oder abgeschrieben, um Verluste zu absorbieren.

Die Kommission hatte den Vorschlag, A1-Kupons Priorität gegenüber anderen freiwilligen Zahlungen einzuräumen, eingebracht, nachdem es im ersten Quartal des vergangenen Jahres zur Unruhe am Markt gekommen war wegen Sorgen, dass einige Banken ihre Zahlungen nicht leisten könnten. 

Ausfall der Zahlung ist endgültig

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Der Ausfall einer AT1-Kupon-Zahlung ist endgültig - im Gegensatz zu Dividenden oder Boni, die im weiteren zeitlichen Verlauf ausgeglichen werden können, falls es dem Unternehmen dann wieder besser geht.

Die mehrheitliche Einstellung in dem Arbeitspapier vom 24. Mai, in das Bloomberg Einsicht hatte, entspricht der Position der European Banking Authority (EBA). Der Regulierer sprach sich bereits in der Vergangenheit dagegen aus, CoCo-Zahlungen den Vorrang zu geben. Dahinter steht die Absicht, Aufsehern genug Freiraum zu geben, um einen möglichen Banken-Zusammenbruch abzuwenden.

Auf Nachfragen von Bloomberg bei der EU-Ratspräsidentschaft war keine sofortige Antwort zu erhalten.

Einschränkungen für Aufsichtsbehörden

Andere Änderungen, die in dem Papier nahegelegt werden, sind die Streichung von Einschränkungen der Macht von Aufsichtsbehörden, wenn es darum geht, firmenspezifische Kapitalanforderungen einzuführen und zusätzliche Veröffentlichungen und Berichte zu verlangen. Die Mitgliedsstaaten wollen den Aufsichtsbehörden zudem die Befugnis einräumen, einen höheren Prozentsatz an hochqualitativem Tier-1-Kapital und Common-Equity-Tier-1-Kapital festzulegen.

Derartige Veränderungen dürften Sorgen von Danièle Nouy, Chefin der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank, abschwächen. Sie hatte im April gesagt, dass der EU-Gesetzesentwurf einen „Rahmen um aufsichtsrechtliche Schritte legt, der viel zu eng ist”. Sie sprach sich für die Berechtigung aus, strengere Kapitalanforderungs-Ergänzungen einzuführen. 

Das Arbeitspapier war für das Treffen von EU-Vertretern am 30. Mai vorbereitet worden. Thema dort: das Paket risikoreduzierender Maßnahmen der Kommission. Die EU-Mitgliedsstaaten debattieren derzeit noch ihren Standpunkt zu den Vorschlägen. Sobald sie sich auf eine Position verständigt haben, können sie gemeinsam mit dem Europa-Parlament an einer endgültigen Version des Gesetzes arbeiten.

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