Ein Zusammenschluss von 14 nachhaltigen Banken und Finanzinstituten hat sich an den europäischen Gesetzgeber gewandt und eine Erweiterung der Definition kontroverser Waffen für nachhaltige Geldanlagen gefordert.

Zu dem Bündnis gehören die GLS Bank, BIB, Partner für Kirche + Caritas, Pax-Bank für Kirche und Caritas, Bank für Kirche und Diakonie, Evangelische Bank, EB-Sim, Steyler Ethik Bank, Tomorrow, Soziabank, GLS Investments, Umweltbank und Triodos Bank.

Die Initiative zeigt die Breite der Kritik an der aktuellen Regulierung – von kirchlichen Finanzdienstleistern über Genossenschaftsbanken bis hin zu spezialisierten Nachhaltigkeitsanbietern.

Vier Kategorien kontroverser Waffen

Die Esma-Leitlinien zu Fondsnamen legen seit diesem Jahr fest, dass Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen Investitionen in Unternehmen ausschließen müssen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit kontroversen Waffen beteiligt sind. Die Definition basiert auf dem SFDR-PAI Indikator 14 und umfasst vier Kategorien:

  • Antipersonenminen
  • Streumunition
  • chemische Waffen und
  • biologische Waffen.

Diese Eingrenzung orientiert sich an Waffen, die nach internationalen Verträgen weitgehenden Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Die Banken argumentieren, dass diese Definition nicht der weitestverbreiteten Auffassung entspricht, wonach kontroverse Waffen durch unverhältnismäßige Wirkung und übermäßiges Leid charakterisiert sind.

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Atomwaffen nicht erfasst

Nach der aktuellen Definition gelten Atomwaffen nicht als kontroverse Waffen, obwohl der UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen 2021 in Kraft getreten ist. Ebenso wenig erfasst sind weitere Waffenkategorien wie Munition mit abgereichertem Uran, Brandwaffen oder Blendlaserwaffen.

Das Bündnis fordert eine „enumerative Legaldefinition“, die mindestens sechs internationale Konventionen berücksichtigen soll: die Chemiewaffenkonvention, die Biowaffenkonvention, die Konvention über Streumunition, die Antipersonenminenkonvention, den Atomwaffenverbotsvertrag und die UN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen.

 

Sieben zusätzliche Waffenkategorien vorgeschlagen

Die Banken und Vermögensverwalter schlagen vor, die Liste kontroverser Waffen um sieben weitere Kategorien zu erweitern: atomare, biologische und chemische Waffen, Antipersonenminen, Streumunition, Munition mit abgereichertem Uran, Brandwaffen (weißer Phosphor), Blendlaserwaffen und nicht aufspürbare Splittermunition.

Die Finanzinstitute sehen in der aktuellen Regelung eine regulatorische Lücke. Fonds mit nachhaltigkeitsbezogenen Namen könnten theoretisch in Unternehmen investieren, die bestimmte Waffensysteme herstellen, solange diese nicht unter die vier definierten Kategorien fallen.

Die Esma hatte in ihren veröffentlichten Fragen und Antworten bereits klargestellt, dass sie an der bestehenden Definition festhalten will. Der Bezugspunkt für den Ausschluss kontroverser Waffen solle der im SFDR-PAI Indikator 14 verwiesene bleiben.

Die Diskussion findet vor dem Hintergrund einer wachsenden Bedeutung von Rüstungs-Investments und einer Aufweichung nachhaltiger Geldanlagen statt. Anleger prüfen verstärkt die ESG-Kriterien ihrer Investments und achten auf die tatsächlichen Ausschlusskriterien von als nachhaltig beworbenen Fonds.