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Banken und Sparkassen profitieren von Regulierung „Mifid II kann Umsätze im Wertpapiergeschäft pushen“

Börse Frankfurt: Zum Schutz heimischer Privatanleger ist die reformierte EU-Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid II) durch das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (2. FiMaNoG) in deutsches Recht umgesetz worden, das in weiten Teilen <a href='http://www.dasinvestment.com/meilenstein-fuer-berater-3-januar-2018-mifid-ii-wird-wirksam/' target='_blank'>am vorigen Mittwoch in Kraft getreten ist</a>.
Börse Frankfurt: Zum Schutz heimischer Privatanleger ist die reformierte EU-Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid II) durch das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (2. FiMaNoG) in deutsches Recht umgesetz worden, das in weiten Teilen am vorigen Mittwoch in Kraft getreten ist. | Foto: Sandro Almir Immanuel / pixelio.de
Lars Reese, Berg Lund & Company

„Die Banken sollten Mifid II weniger als Last, denn als Chance verstehen“, appelliert Lars Reese an die deutsche Finanzbranche. „Die neuen Standards erleichtern die Kundenberatung und ermöglichen eine Steigerung der dringend gebrauchten Provisionserträge“, so der Partner beim Hamburger Management-Beratungshaus Berg Lund & Company weiter.

Denn die Finanzinstitute könnten von einem wachsenden Vertrauen profitieren, das der europäische Gesetzgeber als Reaktion auf „Verwerfungen im Finanzwesen und Missstände in der Anlageberatung“ schaffen wolle. Reese: „Das Ziel von Mifid II ist eine weitere europaweite Harmonisierung der Finanzmärkte und eine Stärkung des Schutzes der Anleger.“

„Schonungslose Kostentransparenz“

Ein stärkerer Anlegerschutz soll erreicht werden, indem Kundenberater mehr auf bedarfsgerechte Empfehlungen und Kostentransparenz achten. Dazu müssen Finanzberater künftig alle Kosten rund um ein Finanzprodukt vollständig und verständlich ausweisen. Dazu gehören Provisionen, Ordergebühren, Verkaufskosten sowie Kosten durch Drittanbieter.

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„Eine schonungslose Offenlegung aller Kosten ist in Zeiten der allgegenwärtigen Online-Preis- und Kostenvergleiche längst überfällig“, kommentiert Reese die aktuelle Mifid-II-Reform. „Die Institute müssen verstehen, dass sie das Vertrauen der Kunden ohne vollumfängliche Transparenz nicht zurückgewinnen“, so der Bankenexperte weiter.

Geeignetheitserklärung statt Protokoll

Die Qualität der Finanzberatung soll unter anderem durch die sogenannte Geeignetheitserklärung verbessert werden. Sie dokumentiert, ob sich die empfohlenen Anlageprodukte für den Kunden eignen. Damit ersetzt dieses neue Dokument das 2010 in Deutschland eingeführte Beratungsprotokoll, in dem zusätzlich der Verlauf des Beratungsgespräches festgehalten wurde.

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