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Bankenrettung Gesetzentwurf weitet Gläubigerbeteiligung aus

Lesedauer: 2 Minuten

Die Liste, die Bloomberg vorliegt, ändert die Reihenfolge, in der Gläubiger bei der Insolvenz einer Bank bedient werden, wie aus Unterlagen hervorgeht, die Finanzminister Wolfgang Schäuble an das Kabinett sandte.

In einem früheren Entwurf wurden unbesicherte Anleihen nachrangig gegenüber anderen Forderungen wie unbesicherten Einlagen und Derivaten eingestuft, um den Weg für Abschreibungen in einer Krise frei zu machen. In dem aktuellen Entwurf, der vom 21. April datiert, werden auch Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen in die Liste aufgenommen.

“Der Nachrang in der Insolvenz ermöglicht der Abwicklungsbehörde, diese Schuldtitel im Abwicklungsfall vor anderen - nach geltendem Recht gleichrangigen - Verbindlichkeiten heranzuziehen (sog. Bail-In)”, schrieb Schäuble in einem den Entwurf begleitenden Brief. “Das Bail-In dieser Titel wird damit erleichtert.”

Die Gesetzesvorlage soll die europäische Abwicklungsrichtlinie BRRD umsetzen, die von den Gläubigern verlangt, Verluste von bis zu acht Prozent der Verbindlichkeiten der Bank zu tragen, bevor staatliche Rettungsfonds angezapft werden können. Dabei sollen, falls nötig, auch vorrangige Anleihen herangezogen werden.

In dem im März veröffentlichten ersten Entwurf des Gesetzes wurden die in Deutschland beliebten Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen noch auf dem gleichen Rang belassen wie Derivate und Einlagen von Unternehmen oder Banken. Die Berücksichtigung im neuen Entwurf geht auf einen Vorschlag der Dachverbände für Sparkassen und Volksbanken in Deutschland zurück.

Der Entwurf sei mit den Ressorts einvernehmlich abgestimmt, auch die Verbände der Finanzwirtschaft und die Deutsche Bundesbank seien beteiligt gewesen, erklärte Schäuble im begleitenden Schreiben. Auch die Bundesländer hatten demzufolge Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das neue Gesetz könnte laut Einschätzung einiger Politiker den Banken eine Möglichkeit eröffnen, die Anforderungen an die Gesamtkapazität zur Absorption von Verlusten (Total Loss Absorbing Capacity, TLAC), die derzeit vom Financial Stability Board beraten werden, zu erfüllen. Auch Elke König, Leiterin des einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus, vertritt diese Auffassung.

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