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Bankenunion EU-weite Einlagesicherung gilt nicht für Sparkassen und Volksbanken

Der vielfache Protest der Volksbanken und Sparkassen gegenüber EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker scheint sich ausgezahlt zu haben: Die „Wirtschaftswoche“ berichtet, dass die Institute voraussichtlich von der Regelung zur EU-übergreifenden gemeinschaftlichen Einlagensicherung der Geldinstitute ausgenommen werden. Das Magazin beruft sich bei dieser Information auf Brüsseler Kreise.

Am morgigen Dienstag wird die Kommission Einzelheiten zu ihren Plänen bekannt geben, die nationalen Reserven zur Entschädigung der Sparer im Falle einer Bankenpleite EU-weit zusammenzulegen.

Die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren gegen entsprechende Pläne der EU im Vorfeld vehement zu Felde gezogen. Sie wollen ein eigenes Verfahren im Falle der Pleite eines ihrer Institute anwenden: Gerät ein Mitglied des Volksbanken- oder Sparkassenverbunds in Zahlungsschwierigkeiten, sollen die anderen Institute des jeweiligen Verbunds finanziell einstehen.

Vor kurzem hatte Kommissionschef Juncker auf dem Frankfurter Wirtschaftstag vor Vertretern der Genossenschaftsbanken versprochen, nationale Besonderheiten beim Einrichten eines EU-weiten Banken-Sicherungsmechanismus berücksichtigen zu wollen.

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