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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Bankenverband So soll Frankfurt vom Brexit profitieren

Michael Kemmer ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken. Foto: Boris Streubel, action press
Michael Kemmer ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken. Foto: Boris Streubel, action press
BdB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer ist überzeugt, dass Deutschland und Großbritannien auch nach einem EU-Austritt wichtige Handelspartner bleiben und London als globales Finanzzentrum erhalten bleibt. Frankfurt könne dabei als kontinentaler Partner des Vereinigten Königreichs an Gewicht gewinnen.

Damit dies gelinge, sei vor allem ein klares politisches Bekenntnis für den Finanzplatz Frankfurt notwendig. „Wir brauchen ein deutliches Signal, dass Frankfurt als deutscher Finanzplatz bereit ist, Dienstleistungen und Dienstleister aus dem Vereinigten Königreich aufzunehmen. Damit werden neue Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum geschaffen“, betont Kemmer.

Vorschläge des Bankenverbandes

Um den Finanzplatz im europäischen Wettbewerb zu stärken, sollten auch nationale regulatorische Hemmnisse in den Blick genommen und abgebaut werden. Zu den Vorschlägen des Bankenverbandes zählen unter anderem:

  • die Zulassung eines befreienden Einzelabschlusses für Unternehmen nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS (International Financial Reporting Standards). Deutschlands Bilanzrecht verlangt - anders als viele andere EU-Länder - weiterhin zwingend einen zusätzlichen Einzelabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB).

  • die Anpassung des AGB-Rechtes an übliche europäische Standards. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten. Dies führt schon heute dazu, dass bestimmte Geschäfte eher im europäischen Ausland als in Deutschland getätigt werden, um so mögliche Rechtstreitigkeiten zu vermeiden.

  • die Abschaffung des steuerlichen Abzugsverbots der Bankenabgabe in Deutschland. Wie in anderen europäischen Ländern muss die Bankenabgabe als betrieblich veranlasste Aufwendung steuerlich abzugsfähig sein.

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