LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
, in MärkteLesedauer: 8 Minuten

Bankgeheimnis, Bargeld & Co. Regierung kassiert 3 Bürgerrechte ein - und keiner merkt‘s

Seite 3 / 5

Ein 398 Jahre gültiges Bürgerrecht abgeschafft

Der Reigen geht weiter: Ohne großes Aufsehen und ohne große Diskussion haben Bundestag und Bundesrat ein uraltes 398 Jahre gültiges Bürgerrecht - das Bankgeheimnis - offiziell abgeschafft. Dieses Bürgerrecht war lediglich in der Steuergesetzgebung als „Schutz von Bankkunden“ ausformuliert. Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das am 25. Juni in Kraft trat, wurde der entsprechende Paragraf 30a in der Abgabenordnung, ersatzlos gestrichen. Eben dieser §30a regelte den Schutz von Bankkunden. Er war sozusagen das in Gesetzesform gegossene Bankgeheimnis gegenüber den Finanzbehörden.

Der Bundestag stimmte am 27. April 2017 für die Abschaffung und der Bundesrat am 2. Juni 2017. Das Verbot der allgemeinen Überwachung von Bankkonten, das Verbot Kontodaten, an die man im Zug der Identitätsprüfung von Kontoinhabern gelangt ist, nebenbei für eine Steuererhebung zu verwenden sowie die Verpflichtung, Auskünfte vom Steuerpflichtigen einzufordern, bevor man sich an Banken wendet gilt jetzt nicht mehr.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Haben Sie davon was in der Tagesschau gehört oder in den großen Blättern dieser Republik gelesen? Seltsamerweise gab es nahezu keine kontroverse öffentliche Diskussion in den Medien oder bekannten Talk-Shows. Kontinuierlich werden unsere Bürgerrechte von der Politik nach und nach beschnitten und keiner schreit auf.

Gedrängt auf die Abschaffung des Bankgeheimnisses hat kein geringerer als Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie zahlreiche seiner Kollegen in den Bundesländern. Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte nichts dagegen einzuwenden und auch von der Oppositionsbank von Seiten der Linken und Grünen kam kein Contra. 

Tipps der Redaktion