Vor wenigen Tagen legte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Entwurf einer Rentenreform vor. Sie sieht die Reform als Erfüllung zentraler SPD-Wahlversprechen und kündigt weitere Rentenpakete an. „Auch nach einem langen Arbeitsleben die Sicherheit haben, eine stabile Rente zu bekommen.“

Diese Reformpläne stießen auf ein breites Echo in Politik und Verbänden. Wir fassen die Stellungnahmen der wichtigsten Akteure aus verschiedenen Quellen wie „Tagesschau.de“, ARD-Hauptstadtstudio und der „Zeit“ für Sie zusammen.

Hintergrund: Das sehen Bas‘ Rentenreformpläne vor

Der Rentenreform-Entwurf der Bundesarbeitsministerin umfasst mehrere zentrale Vorhaben:

1. Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031

Bas will das Rentenniveau, also das Verhältnis der durchschnittlichen Rente zum Durchschnittslohn, bis mindestens 2031 gesetzlich bei 48 Prozent sichern. Das bedeutet, dass Rentner, die 45 Jahre zum Durchschnittslohn gearbeitet haben, weiterhin eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes erhalten.

Um das zu erreichen, soll der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt werden, der normalerweise die Rentenanpassung bremst, wenn das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern ungünstiger wird. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau laut Ministerium bis 2031 auf 47 Prozent sinken. Die Kosten für diese Stabilisierung werden bis 2031 auf rund 42 bis 47 Milliarden Euro geschätzt und sollen vor allem aus Steuermitteln finanziert werden

2. Ausweitung der Mütterrente

Mit der sogenannten Mütterrente III sollen künftig auch für vor 1992 geborene Kinder drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente angerechnet werden – bisher galt das nur für später geborene Kinder. Damit erhalten Millionen Mütter künftig höhere Rentenansprüche. Die Umsetzung dieser Regelung ist ab 2028 geplant, da die Rentenversicherung für die technische Umstellung zwei Jahre benötigt. Die jährlichen Mehrkosten für diese Maßnahme werden auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt.

3. Erleichterung der Weiterbeschäftigung für Rentner

Bas plant, das bisher geltende Anschlussverbot aufzuheben, sodass Rentnerinnen und Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter wieder bei ihrem alten Arbeitgeber arbeiten können. Damit sollen ältere Menschen, die weiterarbeiten möchten, flexibler und unkomplizierter im Erwerbsleben bleiben können. Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu erhöhen und ihnen einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat zu ermöglichen.

4. Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche RV

Bas plant, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln, in die künftig auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete einzahlen sollen. Sie begründet diesen Schritt mit dem Ziel, die Einnahmen der Rentenkasse zu verbessern und das System gerechter zu machen, da immer weniger Beschäftigte immer mehr Rentner finanzieren müssen.

 

Die geplante Finanzierung

Die Finanzierung der Reform erfolgt durch eine Mischung aus steigenden Beitragssätzen und erheblichen Steuerzuschüssen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung wird laut Gesetzentwurf bis 2031 auf etwa 20,3 Prozent steigen, während der Bundeszuschuss bis 2031 um mehrere Milliarden Euro pro Jahr erhöht wird. Im Jahr 2029 soll ein Bericht vorgelegt werden, wie sich Beitragssätze und Zuschüsse entwickeln, um über eine mögliche Verlängerung der Haltelinie über 2031 hinaus zu entscheiden.

Bas hat angekündigt, dass weitere Rentenpakete folgen sollen, etwa zur Einführung einer Frühstart-Rente und zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Diese Vorhaben befinden sich noch in der Planung und sollen die gesetzliche Rente ergänzen.