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Basis für Besserverdiener

Zweiter Anlauf: Die Rürup-Rente startet wie zuvor die Riester-Rente jetzt durch. Nicht nur Selbstständige sind Zielgruppe, sondern auch leitende Angestellte.

Keinen Anspruch auf eine staatlich geförderte Riester-Rente und zumeist auch nicht auf eine Betriebsrente haben Unternehmer – also die meisten Freiberufler und sonstigen Selbstständigen. Für jene sowie vor allem auch für Angestellte und Beamte mit höheren Einkommen lohnt womöglich die Basis-Rente: Diese wird nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup, vielfach auch Rürup-Rente genannt.

Zunächst zu den Einschränkungen der Basis-Rente: Sie ist nicht vererblich, nicht auf Dritte übertragbar und kann im Gegensatz zur Riester-Rente nicht zum Teil auf einen Schlag, sondern nur zu 100 Prozent als Rente ausgezahlt werden. Immerhin: Das Ersparte ist bei Bedürftigkeit vor dem Zugriff des Sozialamts sicher und gilt auch beim Arbeitslosengeld II als Schonvermögen.

Dennoch: „Der Pfändungsschutz erstreckt sich bei der Basis- Rente nur auf eine Kleinrente in Höhe des Sozialhilfesatzes und ist damit weitgehend eine Mogelpackung“, warnt Aktuar Peter Schramm aus Diethardt. „Der Gesetzgeber hat sich offenbar den Grundsatz zu eigen gemacht, dass bei Selbstständigen alles pfändbar sein muss, was den Sozialhilfesatz übersteigt.“ Ein wichtiger Hinweis für Berater, die mit dem Insolvenzschutz bei Basis-Renten Kundenwerbung betreiben wollen.

Die Basis-Rente reizt aus steuerlichen Gründen vor allem Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen. Tendenziell können Einzahlungen bis zu 20.000 Euro pro Jahr aus unversteuertem Einkommen genutzt werden (2008: bis 13.200 Euro), abzüglich des fiktiven Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, der für ihren Gewinn zu zahlen wäre (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Dieser fiktive Abzug betrifft auch GmbH-Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften (geänderter Paragraf 10 Absatz 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes). Beim Steuersatz von 30 Prozent muss der Anleger tatsächlich nur rund zwei Drittel selbst aufwenden. Die Steuerbegünstigung des Beitrags steigt dabei schneller als die Steuerpflicht der Rente.

Auch BU- und Hinterbliebenenzusätze sind dabei steuerlich absetzbar. Voraussetzung dafür: Die Zusätze zur Basis-Rente machen maximal 49 Prozent des Gesamtbeitrags aus. Und die Einzahlung spart unmittelbar Lohnsteuer – 2008 sind es 66 Prozent (pro Jahr steigend auf 100 Prozent im Jahr 2025). Die Rente ist dann tendenziell voll zu versteuern (bei Rentenbeginn 2008 nur zu 56 Prozent, Rentenbeginn ab 2040 sind es 100 Prozent). In der Rentenphase muss der Anleger – zumindest nach heutigem Recht – keinen Sozialversicherungsbeitrag zahlen.

Das Neugeschäft mit der Rürup-Rente hat merklich angezogen und stieg 2007 um mehr als 80 Prozent, der Bestand hat sich seither gar verdoppelt. Auch 2008 hält der Zustrom an. „Allerdings gibt es immer noch deutliche Leistungsunterschiede“, warnt Joachim Geiberger, Geschäftsführer von Morgen & Morgen. Eine Auswertung des Hofheimer Softwarehauses zeigt: Ein 40-jähriger Mann, der bis zum 65. Lebensjahr jeden Monat 200 Euro in eine Police einzahlt (Bedingung: kein Todesfallschutz für Erben), erhält ab 65 eine Garantierente von bis zu 300 Euro.

Fünf-Sterne-Service bieten nur wenige

Bei den prognostizierten Gesamtrenten im ersten Jahr der Auszahlung sind bei der Europa Versicherung bis zu 500 Euro drin. Bei schwachen Anbietern muss man bis zu ein Drittel weniger Leistung in Kauf nehmen.

Interessierte sollten daher auch auf die Qualität der Versicherer achten: Im Unternehmens-Rating von Morgen & Morgen sollten mindestens vier Sterne (= sehr gut) stehen. Fünf-Sterne-Angebote (= ausgezeichnet), wie sie etwa Volkswohl Bund oder Allianz erreichen, sind erste Wahl.

Gefördert wird die Basisrente allein über Steuervorteile. Klar ist: Letztlich bestimmt die Rendite, ob sich die Förderung lohnt. Diese wiederum ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören etwa die Höhe der Beiträge, die Höhe der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die Laufzeit des Vertrags und der persönliche Steuersatz des Kunden. Bei maximaler Ausschöpfung sind zwischen 4,0 und 4,7 Prozent Beitragsrendite nach Steuern möglich.

Reizvoll ist die Rürup-Rente deswegen auch für eine ursprünglich völlig unerwartete Zielgruppe – nämlich leitende gestellte kurz vor dem Ruhestand. Für sie ist der Besteuerungsanteil der Rente dauerhaft niedriger als der abzugsfähige Prozentsatz bei den Beitragszahlungen. Wer zum Beispiel 2010 in den Ruhestand geht, zahlt vom Renteneintrittsjahr an bis zum Lebensende auf 60 Prozent seiner Rentenbezüge Steuern. Die Einzahlungen bis 20.000 Euro in eine Basis-Rente in den Jahren 2008 und 2009 sind jedoch zu 66 beziehungsweise 68 Prozent steuerfrei. Ob sich der Einstieg lohnt, ist also letztlich ein Differenzgeschäft mit den Steuersätzen. Und auch die Vorsorge mit Einmalbeiträgen honoriert das Finanzamt. Viele Versicherer haben sich inzwischen darauf eingestellt. So haben Gesellschaften wie Allianz, Generali, Inter-Risk und Continentale gute Angebote für Makler parat.

Wer als Arbeitnehmer mit 60 Jahren 40.000 Euro in eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung einzahlt, erhält im ersten Jahr bis zu 159 Euro Monatsrente (siehe obere Tabelle). „Sinnvoll ist die Basisrente ab 60 auch für Besserverdiener mit Spitzensteuersatz, die noch fünf Jahre arbeiten und bis dahin Monat für Monat viel einzahlen“, meint Finanzanalytiker Volker Looman aus Reutlingen.

Auch Fondshäuser mit dabei

Seit kürzerer Zeit können neben Versicherern auch Fondsgesellschaften, Banken, Finanzdienstleistungsinstitute sowie betriebliche Pensionsfonds und Pensionskassen Basis-Renten anbieten. Praktisch gibt es aber bislang kaum Angebote am Markt. Noch ist die Anzahl der Anbieter und Produkte sehr überschaubar: Neben den Volksbanken (VR-Rürup-Rente) und Sparkassen (Deka-Basis-Rente) folgte unlängst die DWS mit der DWS Basisrente Premium.

Hintergrund: Die Akzeptanz von Basisrenten der Fondsgesellschaften leidet generell vor allem unter dem Auszahlungsprofil, das in Form einer Leibrente an die gesetzliche Rente angelehnt sein muss. Im Wettbewerb mit den Lebensversicherern will die DWS vor allem mit dem Verweis auf eine freiwillige Beitragsgarantie, die Möglichkeit eines Anbieterwechsels und die Option einer Höchststandsicherung vom 55. Lebensjahr an punkten.

Tatsächlich müssen Kunden und Berater aber nicht mehr auf die Investition in Fonds bei Basisrenten verzichten: Die Assekuranzen bieten längst fondsgebundene Basis-Rentenversicherungen an. Die besten Angebote – ohne vorherige Rentengarantie, die Abstriche an der Rendite bedeuten würde – kommen gegenwärtig laut Morgen & Morgen von Europa, Delta Lloyd, Cosmos und Swiss Life.

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