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Reform der Riester-Rente Verbraucherverband plant Altersvorsorge ohne Zwänge

Axel Kleinlein: Der BdV-Vorstandssprecher mit einem Sparstrumpf, dem Symbol der neuen Basisdepot-Vorsorge
Axel Kleinlein: Der BdV-Vorstandssprecher mit einem Sparstrumpf, dem Symbol der neuen Basisdepot-Vorsorge | Foto: DAS INVESTMENT

Die staatlich geförderte Altersvorsorge soll nicht länger vorrangig auf den Produkten der Lebensversicherer beruhen, fordert Axel Kleinlein. Der Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BDV) hat als Alternative jetzt die sogenannte Basisdepot-Vorsorge vorgestellt. Sie ermögliche eine „selbstbestimmte Altersvorsorge“ ohne den Zwang, die eingezahlten Bruttobeiträge zum Beginn des Ruhestands zu garantieren oder das angesparte Kapital ausschließlich zu verrenten. Dadurch unterscheidet sich das BdV-Konzept von der Riester- beziehungsweise Rürup-Rente. 

Die Basisdepot-Vorsorge sei stattdessen eher mit einem geförderten Wertpapierdepot vergleichbar, in dem grundsätzlich jedes sparfähige Finanzprodukt verwahrt werden könne. Infrage kämen hierfür neben kapitalbildenden Lebensversicherungen auch Bankeinlagen, Wertpapiere oder beispielsweise Genossenschaftsanteile. Wichtiger Unterschied zu einem gewöhnlichen Depot: Bis zum Rentenbeginn können Sparer kein Geld entnehmen. Nach Meinung des BdV sollten nur „in konkret zu definierenden sozialen Notlagen förderschädliche Teilentnahmen möglich“ sein. 

Nach ihrem letzten Arbeitstag sollen die Verbraucher die Wahl haben zwischen einer regelmäßigen Rente oder einem Entnahmeplan beziehungsweise einer einmaligen oder unregelmäßigen Kapitalauszahlung. Alle Entnahmen von Vermögen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, sollen abhängig vom aktuellen Lebensalter besteuert werden. Zwischenzeitliche Wechsel innerhalb des Depots sollen steuerfrei möglich sein und vollständig von der geplanten Finanztransaktionssteuer befreit sein. Nach dem Tod des Inhabers geht das Depotvermögen auf die Erben über. 

Transparenz bei Kosten und Nachhaltigkeit 

Zwingend notwendig ist bei der Basisdepot-Vorsorge für Kleinlein zudem volle Transparenz bei den Kosten: „Verbraucher sollen wissen, welche Leistungsminderung ihnen durch die Kosten entsteht.“ Der BdV befürworte daher den leistungsmindernden Kostenausweis per Reduction-In-Wealth-Ansatz. Das heißt, bei einem Vertragsguthaben von 50.000 Euro blieben bei einer Kostenquote von 20 Prozent für Einmalzahlungen nur noch 40.000 Euro übrig. Und durch das kostenintensive Verrenten der Gesamtsumme durch einen Lebensversicherer würde die monatliche Rente mehr als halbiert. 

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Außerdem soll der private Träger der Basisdepot-Vorsorge dem Kunden aufweisen müssen, ob und wie er bei der Kapitalanlage neben reinen Rendite- und Risiko-Kennzahlen darüber hinaus auch ökologische, soziale oder Aspekte der Unternehmensführung beachtet. Damit trage der Verbraucherverband sowohl dem politischen als auch gesellschaftlichen Wunsch nach mehr nachhaltigen Finanzprodukten Rechnung. „Mit weitreichenden Informationspflichten zu Kosten und nachhaltiger Anlage sollen die Versicherten gestärkt werden“, so Kleinlein.

Konzept für ein Vorsorge-Standardprodukt 

Damit die Basisdepot-Vorsorge Wirklichkeit wird, müsste der Gesetzgeber bei seiner Förderpolitik künftig auf Garantien wie in der Riester- und Rürup-Rente verzichten. Falls sich die Politik jedoch dagegen entscheidet, vertritt der BdV das Modell des sogenannten Vorsorgekontos. Dieses Konzept für ein Standardprodukt nach den Prinzipien des kollektiven Sparens entstand in einem Team aus Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, der Zeitschrift Ökotest, der Rentenexpertin Barbara Sternberger-Frey und dem BdV. 

Das Vorsorgekonto könne grundsätzlich auch eine mögliche Produktvariante im Rahmen einer Basisdepot-Vorsorge sein, erklärt BdV-Vorstandssprecher Kleinlein. „Inwieweit eine flankierende Altersvorsorge als freiwillige Möglichkeit, obligatorisch verpflichtend oder per Opt-Out umgesetzt werden soll, darüber muss der Gesetzgeber entscheiden“, so Kleinlein weiter. „Wir haben mit der Basisdepot-Vorsorge und dem Vorsorgekonto zwei tragfähige Konzepte vorgelegt“, gibt sich der Verbraucherschützer selbstsicher. „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.“

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