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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 2 Minuten

Baufinanzierung Finanzvertrieb kontert Kritik von Verbraucherzentrale

Niels Nauhauser (l.) ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Rüdiger Grimmert ist Sprecher Postbank für den Geschäftsbereich BHW.
Niels Nauhauser (l.) ist Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Rüdiger Grimmert ist Sprecher Postbank für den Geschäftsbereich BHW.
„IHR BONUS Anspruch ist in großer Gefahr!“, zitiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) aus einem Schreiben eines Beraters der Postbank Finanzberatung: „Ein als gebundener Versicherungsvertreter zugelassener Finanzberater wandte sich mit dieser scheinbar dringenden Warnung und Aufforderung an eine Kundin. Allerdings ohne erkennbaren Grund, denn im vorliegenden Fall war ein Bonus-Anspruch vertraglich vereinbart.“

„Drohung irreführend“

„Die Drohung, dieser Anspruch sei in Gefahr, war somit irreführend“, heißt es von den Verbraucherschützern weiter.“ Die Kündigungswelle scheint manchen Bausparkassen noch nicht zu reichen. Sie oder ihre Berater versuchen zusätzlich, mit Alternativangeboten und leeren Drohungen Kunden aus für sie lukrativen Altverträgen zu drängen“, erklärt VZBW-Finanzexperte Niels Nauhauser.

Baufi-Berater abgemahnt


Die Verbraucherzentrale habe den Berater aufgrund seiner irreführenden Behauptung abgemahnt. Daraufhin habe dieser eine Unterlassungserklärung abgegeben. Außerdem habe er sich verpflichtet, ähnliche Mitteilungen an seine Kunden zu unterlassen. In dem abgemahnten Fall einer anonymen Bausparerin ging es laut VZBW um einen Bonus-Anspruch von rund 11.000 Euro.

„Einzelfall unbekannt“

Dieser konkrete Fall sei der Postbank Finanzberatung trotz interner Recherchen ein Rätsel: „Weder dieser Berater noch die von ihm angeschrieben Kundin oder der Wortlaut der abgemahnten Information sind uns bekannt“, erklärt Postbank-Sprecher Rüdiger Grimmert auf Anfrage von DAS INVESTMENT.com.

Hinweis auf Darlehen

Kunden der BHW Bausparkasse würden von den Beratern zwar Alternativen zum vorhandenen Bausparvertrag aufgezeigt. Doch: „Den Kunden steht es frei, dieses Angebot anzunehmen, oder Ihren Vertrag fortzuführen“, so Grimmert. „Ebenso behalten wir uns vor, den Vertrag fristgemäß und entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage zu kündigen.“

Freie Handelsvertreter

Die Postbank und die BHW Bausparkasse lege großen Wert darauf, ihre Kunden umfassend und korrekt zu beraten, betont Grimmert weiter. „Das gilt selbstverständlich auch für freie Handelsvertreter, die für uns als Vermittler tätig sind.“ Sollten einzelne Vertriebspartner gegen die Qualitätsrichtlinien verstoßen, werde die Postbank bei Bekanntwerden „umgehend die vertragsrechtlichen Konsequenzen prüfen und die notwendigen Schritte einleiten“.

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