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Bausparen Kündigung von Altverträgen: Verbraucherschützer wehren sich gegen BGH-Urteil

Von in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Kündigung von Bausparverträgen unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig (Aktenzeichen: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16). So können Bausparkassen Altverträge zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen. Dieses Urteil gelte aber nur „für den Regelfall“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Einige der gut verzinsten Altverträge allerdings seien davon ausgenommen.

So könnten laut Nauhauser Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, aus dem Anwendungsbereich des Urteils herausfallen.

Bei Bonusverträgen bekommt der Kunde eine Prämie, wenn er lange genug spart. In solchen Fällen sei laut BGH-Urteil nicht der Zeitpunkt der Zuteilungsreife, sondern die Erlangung des Bonus entscheidend. Daher könnten solche Verträge erst zehn Jahre nach der letzten Bonuszahlung gekündigt werden, so der Verbraucherschützer. Sollte er Recht haben, müssten wohl mehrere Tausend Kündigungen zurückgenommen werden.

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