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Bausparverträge in Niedrigzinszeiten Bafin will Provisionsweitergabe beim Bausparen erleichtern

Bislang erhält der Vermittler eines Bausparvertrages 0,6 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme als Provision. Laut eines Berichts des Handelsblattskönnen Vermittler nun einen Teil der Provision an den Kunden weitergeben. „Die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler werde ich nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Bedingungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ansehen“, heißt es von einem Bafin-Mitarbeiter in dem Bericht.

Fraglich ist jedoch, ob die Bausparkassen bei der Provisionsweitergabe mitmachen werden. Denn vom Verband der Privaten Bausparkassen heißt es dazu: „Da die Bafin feststellt, dass in jedem Fall die Tragfähigkeit der Bausparverträge zu gewährleisten ist, gehen wir davon aus, dass die Bausparkassen auf die Abschlussgebühr nicht verzichten werden.“ Und weiter: „Sollten Vermittler ihre Provision teilweise an die Bausparkunden weitergeben wollen, müssen sie damit rechnen, dass sie dafür von den Bausparkassen keinen Ausgleich bekommen.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist hingegen optimistischer. Niels Nauhauser hält gegenüber dem Handelsblatt fest: „Bausparer können ab sofort über die Bausparprovision verhandeln.“ Das entspreche der Vertriebspraxis von Investmentfonds: „Aktuell können Verbraucher nahezu jeden Fonds auch ohne Ausgabeaufschlag erwerben und sogar um Bestandsprovisionen kann faktisch heute schon verhandelt werden“, so Nauhauser weiter.

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