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in AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

bAV „Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft kleinen und mittleren Unternehmen kaum“

Laut Angaben der Allianz Lebensversicherung haben derzeit rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland eine Betriebsrente. Das sind Ende 2015 rund 15,3 Millionen und damit mehr als doppelt so viele wie 2001.

Vera Moll ist Expertin für betriebliche Altersversorgung bei der NOVETHOS Financial Partners GmbH in München

Bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen sowie bei kleineren und mittleren Unternehmen gibt es jedoch Nachholbedarf. Hier liegt der Anteil der Mitarbeiter, die eine Betriebsrente aufbauen, bei gerade einmal 19 Prozent. Das soll mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz anders werden. Es soll über vor allem für tarifgebundene Unternehmen attraktiver werden, eine Betriebsrente anzubieten. Auch steuerliche Anreize gerade für Geringverdiener sind in dem neuen Gesetz enthalten. Schließlich wird es bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Freibeträge geben.

Ob jedoch die vorgeschlagene tarifvertragliche Lösung mit einer reinen Beitragszusage (das sogenannte Sozialpartnermodell) zu mehr bAV führt, ist fraglich. Denn anders als bisher soll für die aus dieser Beitragszusage finanzierte Leistung weder der Arbeitgeber noch der in die Finanzierung eingebundene Versorgungsträger einstehen. Zwar könnten Tarifverträge auf einen Schlag die bAV für eine gesamte Branche regeln und auf nicht-tarifgebundene Unternehmen ausstrahlen, aber das Sozialpartnermodell wirft dennoch zahlreiche Fragen auf.

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Denn die eigentliche Zielgruppe, die zu fördernden kleinen und mittleren Unternehmen, sind häufig nicht tarifvertraglich gebunden. Weitere Konkretisierungen und womöglich Nachbesserungen sind notwendig, um die Komplexität des Gesetzes zu mildern. Praktisch wichtige Änderungen für bestehende bAV-Systeme wurden mit dem Gesetz nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmer haben seit 2002 das gesetzlich verankerte Recht, Teile ihres Bruttogehalts bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente einzuzahlen. Aktuell für 2017 sind das 3.048 Euro.

Der Vorteil: Durchschnittsverdiener sparen fast 50 Prozent der Beiträge, da ihr Nettoaufwand entsprechend geringer ist. Der dadurch mögliche höhere Sparbeitrag und die in der Regel niedrigere Steuerbelastung in der Rentenphase führen meist zu einer deutlich höheren Nettorente im Vergleich zu einer alternativen Vorsorge. Hilft der Arbeitgeber finanziell mit, lohnt sich die Betriebsrente umso mehr. Ab 2018 soll dieser Beitrag um weitere steuerfreie vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden können, auf die dann jedoch Sozialabgaben anfallen.

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