bAV: BMF will zentrale Verwaltung internationalen Pensionsvermögens erlauben
Weltweit tätige deutsche Konzerne, die im Ausland Geld für die betriebliche Altersvorsoge (bAV) ihrer Mitarbeiter angelegt haben, sollen bald dieses Vermögen auch in Deutschland bündeln und zentral verwalten dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor, den das Kabinett beschlossen hat.
Man wolle mit dem Gesetz den Fondsstandort Deutschland stärken, so das Finanzministerium. Schließlich sei es für international tätige Unternehmen einfacher, das gesamte Altersvorsorgevermögen zentral von Deutschland aus zu verwalten, anstatt es über verschiedene Standorte zu streuen.
Zur zentralen Verwaltung der bisher im In- und Ausland angelegten Pensionsgelder sieht der Gesetzentwurf die Einführung der Investment-Kommanditgesellschaft vor. Das Gesetz soll am 22. Juli in Kraft treten.
Bisher dürfen nur die in Deutschland ansässigen Töchter internationaler Unternehmen ihr Pensionsvermögen (Pension Asset Pooling) in Deutschland bündeln. Dadurch gehen Deutschland nach Expertenangaben Milliardenvermögen verloren.
Man wolle mit dem Gesetz den Fondsstandort Deutschland stärken, so das Finanzministerium. Schließlich sei es für international tätige Unternehmen einfacher, das gesamte Altersvorsorgevermögen zentral von Deutschland aus zu verwalten, anstatt es über verschiedene Standorte zu streuen.
Zur zentralen Verwaltung der bisher im In- und Ausland angelegten Pensionsgelder sieht der Gesetzentwurf die Einführung der Investment-Kommanditgesellschaft vor. Das Gesetz soll am 22. Juli in Kraft treten.
Bisher dürfen nur die in Deutschland ansässigen Töchter internationaler Unternehmen ihr Pensionsvermögen (Pension Asset Pooling) in Deutschland bündeln. Dadurch gehen Deutschland nach Expertenangaben Milliardenvermögen verloren.