bAV: BMF will zentrale Verwaltung internationalen Pensionsvermögens erlauben
Man wolle mit dem Gesetz den Fondsstandort Deutschland stärken, so das Finanzministerium. Schließlich sei es für international tätige Unternehmen einfacher, das gesamte Altersvorsorgevermögen zentral von Deutschland aus zu verwalten, anstatt es über verschiedene Standorte zu streuen.
Zur zentralen Verwaltung der bisher im In- und Ausland angelegten Pensionsgelder sieht der Gesetzentwurf die Einführung der Investment-Kommanditgesellschaft vor. Das Gesetz soll am 22. Juli in Kraft treten.
Bisher dürfen nur die in Deutschland ansässigen Töchter internationaler Unternehmen ihr Pensionsvermögen (Pension Asset Pooling) in Deutschland bündeln. Dadurch gehen Deutschland nach Expertenangaben Milliardenvermögen verloren.
