BAV: Debeka gründet Unterstützungskasse
Debeka in Koblenz
Die Debeka baut damit ihr Angebot auf dem Gebiet der bAV aus. Neben der Unterstützungskasse haben Arbeitgeber bei dem Versicherer die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder eine Direktzusage eine Betriebsrente anzubieten. Der Geschäftsbetrieb der Unterstützungskasse wurde zum 1. Januar aufgenommen.
Die Unterstützungskasse funktioniert so: Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage – zum Beispiel für dessen Ruhestand – und schaltet zur Erfüllung der zugesagten Leistungen die Unterstützungskasse ein, der er als Träger beitritt. Für die Erfüllung beziehungsweise. Absicherung der zugesagten Leistungen schließt die Kasse dann entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab.
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Die Vorteile für den Arbeitgeber bei diesem Weg der betrieblichen Altersversorgung liegen darin, dass die Beiträge für die Unterstützungskasse Betriebsausgaben darstellen. Außerdem müssen für die Versorgungszusage – anders als bei einer Direktzusage – keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden.