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bAV-Diskussion: „Auf Kika-Ebene kommunizieren“

Von links: Ralf Weißenfels, Matthias Dedio und Oliver Kieper
Von links: Ralf Weißenfels, Matthias Dedio und Oliver Kieper
DAS INVESTMENT.com: 1,75 Prozent Garantiezins – wie überzeugt man die Kunden?

Oliver Kieper, Netfonds: Man muss klarmachen, dass die Garantie bei einer bAV nicht entscheidend ist. 1,75 Prozent Verzinsung können nicht Grundlage für eine 30 oder 40 Jahre laufende Altersvorsorge sein. Entscheidend ist, was Zins und Zinseszins, Performance, Sozialversicherungszuschüsse und steuerliche Vorteile bieten. Sinkende Garantiezinsen sehe ich nicht als Problem an, sondern als Chance. Der Versicherer bekommt so mehr Freiheit für seine Kapitalanlage.

Ralf Weißenfels, Argus Pension Consult: Eine Performance nur in Höhe des Garantiezinses hätte ein saftiges Entsparen zur Folge. Nach Abzug der Kosten bekäme ich ja je nach Produkt bei einer Laufzeit von 12 oder 15 Jahren noch nicht einmal die Beiträge wieder heraus. Im Markt wird sich ein Trend verstärken: Ich gehe davon aus, dass man die Garantie früher oder später auf die eingezahlten Beiträge beziehen wird. Davon kann die Kapitalanlageseite nur profitieren.

DAS INVESTMENT.com: Kommen die europaweit geregelten Eigenkapitalforderungen durch die Solvency- II-Richtlinie hinzu: eine Herausforderung auch für die bAV-Anbieter.

Matthias Dedio, DWS: Es ist noch nicht klar, welche bAV-Einrichtungen in welchem Umfang von Solvency II betroffen sein werden. Natürlich würde man einige betriebliche Konzepte torpedieren, wenn man alle bAV-Anbieter einheitlichen rigiden Eigenkapitalforderungen unterwirft. Für kleinere Pensions- oder Unterstützungskassen wäre das nicht hilfreich.

Kieper: Ich glaube nicht, dass dies so kommt. Das deutsche Modell der bAV hat Vorbildcharakter. Die Lösung mit dem Pensionssicherungsverein, wie wir sie in Deutschland haben, ist ein Sicherheitsmerkmal, das wir auf gesamteuropäischer Basis nicht kennen. Deswegen wird sich für die Pensionskassen eine abgeschwächte Solvency-II-Lösung oder eine ganz eigenständige Regelung durchsetzen.

Weißenfels: Vor 2014 oder 2015 wird zu Solvency II nichts Konkretes in Deutschland umgesetzt. Unumkehrbar wird aber der Trend sein, dass Eigenkapitalquoten für bestimmte Assetklassen festgelegt werden. Doch schon vor Solvency II haben die Lebensversicherer ein Problem: Die lebenslange Verrentungsphasen-Garantie von im Schnitt derzeit 3,43 Prozent wird nach Berechnungen unabhängiger Institute noch etwa 15 Jahre aufrechtzuerhalten sein. Es gibt somit auch Anzeichen, dass sich die Rückversicherer aus dem Thema Langlebigkeitsrisiko etwas zurückziehen. Garantien können auch endfällig oder bei Verrentung in einem Korridor von 12 oder 15 Jahren geleistet werden.

Dedio: Berater und Kunden müssen derzeit erfahren, dass sie sich auch mit der Bonität von Versicherungsgesellschaften kritisch auseinandersetzen müssen. Man kann aus einer Überschussdeklaration nicht unbedingt ablesen, ob ein einwandfreier Deckungsstock und eine effiziente Kapitalanlage zugrunde liegen.

Kieper: Nur Experten sind meines Erachtens in der Lage, die Bonität einer Versicherungsgesellschaft zu prüfen – da ist klar die Bafin gefordert. Sich als Berater einfach auf ein Unternehmens-Rating zu verlassen, reicht auch nicht aus.

DAS INVESTMENT.com: Wobei der Markt für die bAV noch viel Potenzial hat.

Kieper: Unbedingt. 50 Prozent der potenziellen Kunden sind noch nicht versorgt. Wir haben mehr Flachbildschirme als Direktversicherungen in Deutschland. Wir laufen bei der Altersversorgung nicht in ein Problem hinein, wir sind mitten drin.

DAS INVESTMENT.com: Von allein wird sich da aber wohl nichts tun.

Dedio: Nein. Die Arbeitnehmer haben zwar ein Recht auf eine bAV. Dieses Recht müssen sie in der Regel aber aktiv einfordern, da Arbeitgeber oft die Kosten und Mühen für eine bAV scheuen und befürchten, sogar noch zuzahlen zu müssen. Insofern könnten Opting-out-Modelle bei der Verbreitung der bAV weiterhelfen. Diese sehen eine automatische Vorsorge jedes Arbeitnehmers vor, der er widersprechen muss, wenn er sie nicht wünscht.
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