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bAV: Fidelity fordert Vorsorgepflicht mit Notausgang

Christian Wrede, Sprecher der Geschäftsführung von <br> Fidelity International in Deutschland
Christian Wrede, Sprecher der Geschäftsführung von
Fidelity International in Deutschland
Die bAV spielt für die deutschen Beschäftigten eine vergleichsweise geringe Rolle. Wie eine Studie der Fondsgesellschaft Fidelity International ergab, kommen nur durchschnittlich 4 Prozent aller Altersbezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge. In den Niederlanden hingegen stammt schon heute ein Drittel der Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge - in Dänemark sind es immerhin 17 Prozent.

Eine Besserung ist anscheinend nicht in Sicht. Schließlich zahlen derzeit gerade einmal 38 Prozent aller erwerbstätigen Bundesbürger in die bAV ein. Auf private Vorsorge setzten hingegen mit 68 Prozent fast doppelt so viele.

„Wenn wir verhindern wollen, dass die Deutschen ihren Lebensstandard im Alter dramatisch zurückschrauben müssen, sind hierzulande Werte von 25 bis 30 Prozent unumgänglich“, sagt Christian Wrede, Sprecher der Geschäftsführung von Fidelity International in Deutschland. Und präsentiert sogleich einen Lösungsvorschlag: Entgeltumwandlung als Obligatorium mit Ausstiegsoption. Im Klartext heißt das, dass bei jedem Beschäftigten automatisch ein bestimmter Prozentsatz seines Bruttogehalts in die bAV fließen soll – es sei denn, er spricht sich dagegen aus.

Nötig wäre hierfür nur eine geringfügige Änderung im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG), erklärt Wrede. Dieses Gesetz sieht seit 2002 einen Anspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung vor. „Nur jeder Zehnte entscheidet sich bewusst gegen eine betriebliche Altersvorsorge", sagt Wrede. Daher werden seiner Meinung nach im Falle einer obligatorischen Vorsorgepflicht nur die wenigsten Arbeitnehmer die Ausstiegsklausel nutzen.

Ob die Politik Wredes Pläne genauso gut findet sei dahingestellt. Um uns Ihre Meinung über die Einführung des von Wrede vorgeschlagenen Modells mitzuteilen, nutzen Sie bitte das Kommentarfeld.

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