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Aktualisiert am 27.01.2020 - 16:32 Uhrin AltersvorsorgeLesedauer: 4 Minuten

BAV: Juristisches Gezerre bei der Zillmerung

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Zwei Gerichte, zwei Meinungen. Von Rechtssicherheit kann man da nicht wirklich sprechen. Allerdings könnte der Streit demnächst endgültig geklärt werden, denn der Kläger hat gegen das Kölner Urteil Revision eingelegt. „Wir gehen davon aus, dass es bald eine höchstrichterliche Entscheidung geben wird”, sagt Recktenwald. Dabei wird in der Branche erwartet, dass das Bundesarbeitsgericht den Kölnern zustimmt. Ein Grund dafür: „Das Münchener Urteil steht nicht im Einklang mit dem neuen Versicherungsvertragsgesetz, dem VVG, das eine Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre vorsieht”, so der bAV-Experte. Trotzdem: „Berater, die ganz sicher gehen wollen, werden sich bei gezillmerten Tarifen zurückhalten, bis die Rechtslage klar ist”, glaubt Recktenwald.

Versicherer kämpfen gegen Verunsicherung
Derweil versuchen manche Versicherer, verunsicherte Kunden und Berater zu beruhigen. Beispiel Aspecta. Die Talanx-Tochter schreibt an ihre Geschäftspartner, dass wegen der Umstellung der bAV-Tarife auf das neue VVG für Neuabschlüsse keine Haftungsgefahr bestehe. „Da einige Arbeitgeber aufgrund der Verunsicherung weiterhin nach einer Freistellung verlangen, haben wir gleichwohl unsere Haftungsfreistellungserklärung verlängert.” Das heißt: Wird ein Aspecta-Kunde von einem Mitarbeiter erfolgreich auf Schadensersatz verklagt, weil er einen gezillmerten bAV-Tarif nutzte, übernimmt Aspecta die Nachzahlung. Canada Life arbeitet ebenfalls gegen die Unsicherheit, auch beim Makler: „Um Sie bis zur abschließenden gerichtlichen oder gesetzlichen Klarstellung zu unterstützen und Ihnen Beratungssicherheit zu bieten, stellt Canada Life den Arbeitgeber von Vergütungsansprüchen, die über die Rückkaufswerte hinausgehen, frei.” Damit dürften diese Versicherer ihr bAV-Neugeschäft gerettet haben. Ob sich die Gesellschaften und die gesamte Branche aber bald einem Scherbenhaufen bei den Altverträgen gegenübersehen, wird erst das Bundesarbeitsgericht endgültig klären.

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