BAV-Konzept der HDI-Gerling: Mehr Freiheiten für Arbeitnehmer
Neu für die Direktversicherung ist auch, dass Versicherte den Beginn ihrer Rentenzahlung jetzt selbst zwischen 60 und 85 Jahren festlegen können. Dabei können sie auch wählen, ob ihr Guthaben während der Rentenauszahlungszeit weiter in Fonds investiert sein soll oder nicht.
„Außerdem haben wir festgestellt, dass Arbeitnehmer zunehmend nachfragen, ob Sonderzahlungen getätigt werden können – sei es vom Weihnachtsgeld oder von Gratifikationen“, sagt Siegfried Hischke, Leiter Produktmanagement Firmen bei HDI-Gerling Leben. „Neuerdings können Einmalzahlungen ab 200 Euro vorgenommen werden.“
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